Rote Gebiete:Jetzt sind die Bauern dran

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Wie viel Gülle darf auf die Äcker? Ein altes Streitthema, das nun gerichtlich geklärt wird. (Foto: Philipp Schulze/dpa)

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen aktuellen Urteilen klargemacht, dass der Grundwasserschutz Vorrang hat vor Eigentumsrechten und der Berufsfreiheit. Die Landwirte sollten nun endlich einlenken.

Kommentar von Christian Sebald

Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass das Grundwasser besonders geschützt werden muss. Denn es ist das Lebensmittel Nummer eins. Gleichwohl muss man dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) dankbar sein, dass er diese Selbstverständlichkeit in seinen Urteilen zu den roten Gebieten noch einmal unmissverständlich ausgesprochen hat. Denn damit sollte seit Donnerstag nun auch in Bayern endgültig geklärt sein: Die Landwirte müssen Einschränkungen beim Ausbringen von Gülle und Kunstdünger hinnehmen, wenn in ihrer Region zu viel Nitrat im Grundwasser ist, weil sie ihre Äcker und Weiden in der Vergangenheit viel zu viel gedüngt haben. Denn auch für die Bauern gilt: Das Gemeinwohl hat Vorrang vor den Eigentumsrechten und der Berufsfreiheit - insbesondere wenn letztere das Gemeinwohl gefährdet.

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Von Christian Sebald

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