Die Polizei prüft nach der Sprengung zweier Geldautomaten in Franken einen Zusammenhang zwischen beiden Taten. In der Nacht zu Dienstag war zunächst in Fürth ein Container mit einem Bankautomaten gesprengt worden, die Täter entkamen unerkannt. In der Nacht zu Mittwoch sprengten dann Unbekannte etwa 150 Kilometer entfernt im unterfränkischen Markt Großostheim einen weiteren Automaten. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat die Ermittlungen übernommen.
Ob ein Zusammenhang besteht, müssten die Ermittlungen zeigen, sagte eine Sprecherin, das Vorgehen bei den Taten sei zumindest "sehr ähnlich" gewesen. In beiden Fällen nutzten die Täter Sprengstoff, um sich Zugriff zum Geld in den Automaten zu verschaffen. Das Kriminaltechnische Institut des LKA werde den Sprengstoff in den kommenden Tagen untersuchen.
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Im Fürther Fall geht die Polizei von zwei Tätern aus, die mit einem SUV geflüchtet sind. Wie viele es in Großostheim waren, war am Mittwochvormittag noch nicht abschließend geklärt. Dass es sich aber um mindestens zwei handelt, die mutmaßlich mit einem dunklen Audi entkamen, bestätigte die Sprecherin. Sie machte keine Angaben dazu, wie viel Geld die Täter erbeuteten. In Fürth belaufe sich der Sachschaden nach ersten Schätzungen auf etwa 50 000 Euro, die Beute ist darin nicht enthalten. Welcher finanzielle Schaden in Großostheim entstanden ist, stehe noch nicht fest.
Seit einiger Zeit kommt es vermehrt zu Sprengungen von Bankautomaten. 2022 erreichte die Zahl in Bayern mit 37 einen Höchstwert. "Geldautomaten-Sprengungen sind die Banküberfälle der Moderne", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Februar nach einem Ermittlungserfolg gegen eine Bande aus den Niederlanden. Am Mittwoch teilte das LKA die Festnahme dreier weiterer Mitglieder dieser Bande mit. Sie seien in den Niederlanden verhaftet worden. Insgesamt acht Tatverdächtige seien zudem nach Deutschland überführt worden und säßen nun hier in Untersuchungshaft. Die Bande soll für mehr als 50 Sprengungen von Automaten in Bayern und Baden-Württemberg mit einem Schaden von mehr als zehn Millionen Euro verantwortlich sein.