Kabinett:Kein Kiffen im Biergarten

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Auch im Englischen Garten bleibt Kiffen offiziell verboten. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Die Staatsregierung beschließt Cannabis-Verbote für Volksfeste, Biergärten und auch für den Englischen Garten. Und auch den Anbau will man so weit wie möglich einschränken.

Von Nina von Hardenberg, München

Die Staatsregierung will das Rauchen von Cannabis in Biergärten und auf Volksfesten komplett verbieten. Und auch in öffentlichen Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München oder etwa dem Hofgarten in Bayreuth soll Kiffen Tabu sein. Dies hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Das Verbot schütze Nichtraucher und vor allem auch Kinder und Jugendliche, erklärte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Studien hätten gezeigt, dass die passive Inhalation von Cannabis-Rauch zu einer THC-Konzentration im Blut führen und sich somit schädlich auf die Gesundheit auswirken könne.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen Kiffer allerdings 100 Meter Abstand zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen halten. Auch dürfen sie generell nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen Cannabis konsumieren - was schon jetzt faktisch ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, wo sie unweigerlich auf Kinder und Jugendliche treffen.

Die Staatsregierung hält diese Regel aber für zu unübersichtlich und für die Polizei kaum durchsetzbar. Die neuen Verbote schafften Klarheit, sagte Gerlach: In Gaststätten und Festzelten gelte ohnehin das allgemeine Rauchverbot. Für den Konsum von Cannabis werde dieses Verbot nun zusätzlich auf die Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfeste insgesamt ausgeweitet. In diesen Bereichen soll das Kiffen dann sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten sein. Dies gilt auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mittels Vaporisatoren. Von einem weitergehenden Verbot - etwa von Keksen - sprach Gerlach dagegen nicht. Ziel sei es, nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, sagte sie. Die Änderungen sollen im Gesundheitsschutzgesetz festgeschrieben werden.

In Biergärten herrsche häufig ein unübersichtliches Gedränge und ein reger Austausch. Da sei es für Raucher kaum überschaubar, ob Minderjährige in ihrer Nähe seien, sagte Gerlach zur Erklärung. Gleiches gelte auf einem Volksfestgelände, "wo Menschen hinströmen, Kinder an Karussellen und für Zuckerwatte anstehen". Kiffen soll deshalb dort überall grundsätzlich verboten sein.

Zur Kifferfreien-Zone werden nach Gerlachs Plänen außerdem die Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung. Gerlach nannte hier den Englischen Garten, den Hofgarten und den Finanzgarten in München sowie den Hofgarten Bayreuth. Weitere könnten folgen. Hier überall soll über die Parkanlagenverordnung das Kiffen verboten werden.

Weitere Verbote könnten folgen: in Freizeitparks und Freibädern

Die Staatsregierung will zudem den Kommunen Spielraum geben, an Orten, wo sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten, selbst weitere eigene Verbotszonen einzurichten. "Ich denke hier an Sehenswürdigkeiten, Freizeitparks und Freibäder", sagte Gerlach. Hierfür wolle man eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorsehen. Auch sollen Kommunen Kiffen auf öffentlichen Plätzen verbieten dürfen, wenn dort übermäßig konsumiert und in Folge regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

"Sie sehen, wir haben auch als Länder einige Spielräume, die wir nutzen", sagte die sichtlich zufriedene Gesundheitsministerin nach der Kabinettssitzung, auf der ihre Vorschläge gebilligt worden waren. Staatskanzleiminister Florian Herrmann betonte noch einmal, dass er die Cannabis-Legalisierung für grundfalsch halte und das Gesetz darüber hinaus auch für schlecht gemacht. Schon zuvor hatte die Staatsregierung beklagt, dass die vielen unterschiedlichen Verbotszonen und Abstandsregeln für die Polizei kaum zu kontrollieren seien. Die bayerische Polizei ist dennoch angehalten, die Verbotszonen zu überwachen und auch im Straßenverkehr zu kontrollieren und kiffende Autofahrer aus dem Verkehr ziehen.

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Kommunen sollen zudem die Möglichkeit bekommen, das Cannabis-Rauchen in bestimmten Bereichen eigenständig zu untersagen. Was der Beschluss des bayerischen Kabinetts für München bedeutet.

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Gerlach kündigte außerdem an, dass man auch den Anbau von Cannabis so weit wie möglich einschränken werde. Eine Ballung von Anbauvereinigungen an einem Ort werde man verhindern und die im Bundesgesetz vorgesehenen Grenzen nutzen: Das Bundegesetz erlaubt eine Beschränkung auf eine Anbauvereinigung je 6000 Einwohner. Das Gesetz mit den neuen Verboten will die Ministerin noch vor den Pfingstferien vorlegen.

Unterdessen wies die Polizei am Dienstag darauf hin, dass die Ein- und Ausfuhr von Cannabis-Pflanzen weiterhin illegal sei und somit eine Straftat darstelle. Seit der Einführung des Cannabis-Gesetzes Anfang April habe die Grenzpolizei in Passau insgesamt 20 Marihuana-Pflanzen aus Österreich gefunden und sichergestellt. Die sieben Tatverdächtigen zwischen 18 und 60 Jahren hätten jedoch nichts von dem Einfuhr-Verbot gewusst. Auf die sieben Männer kommen neben der Sicherstellung der Pflanzen auch Strafverfahren zu. Die Polizei weist in diesem Rahmen nochmals darauf hin, dass Abgabe und Besitz von Cannabis nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind.

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