Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bamberg ist wegen Unterschlagung und Untreue angeklagt worden. Der Beschuldigte soll zwischen September 2017 und August 2022 zahlreiche Gegenstände der Behörde an sich genommen und sich zudem unrechtmäßig Geld ausgezahlt haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Würzburg geführt.
Die Ermittlungen gegen den Mann kamen demnach in Gang, als Beschäftigten der Staatsanwaltschaft nach seinem Ausscheiden bei der Behörde auffiel, dass mehrere Gegenstände fehlten. Zudem bemerkte die Staatsanwaltschaft bei weiteren Recherchen, dass sich der Mann Geld der Behörde ausgezahlt haben soll.
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Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen fand die Kriminalpolizei im September 2022 in der Wohnung des Mannes eine "Vielzahl von Gegenständen", die bei der Staatsanwaltschaft fehlten - darunter Büroartikel, Einrichtungsgegenstände und Laptops. Mitte September 2022 erging gegen den Bamberger Justizbeschäftigten deshalb Haftbefehl. Dieser wurde Ende Oktober 2022 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Angeklagte musste daraufhin seine Ausweispapiere abgeben, zudem muss er jeden Wechsel seines Wohnsitzes melden.
Während des Ermittlungsverfahrens hat der Beschuldigte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft ganz überwiegend bestritten und sich dann auf sein Schweigerecht berufen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die Anklage lautet auf Unterschlagung in 78 Fällen und Untreue in 19 Fällen sowie Diebstahl. Der Bamberger Staatsanwaltschaft soll ein Schaden in Höhe von rund 9500 Euro entstanden sein. Zudem wird dem Angeklagten Urkundenunterdrückung und der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Letzteres gründet demnach darauf, dass der Beschuldigte zwei Laptops, die im Rahmen von Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurden, an sich genommen haben soll. Zudem soll er ein Dokument auf dem Dienstweg nicht weitergeleitet haben. Über die Zulassung der Anklage hat das zuständige Landgericht Bamberg laut einem Sprecher bislang nicht entschieden.