Wingsuitsprung vom Watzmann:Was Flughörnchen und Extremsportler gemein haben

Mit einem Wingsuit lässt Strecke machen, im besten Fall dreimal so viel horizontal wie vertikal. (Foto: REUTERS)

Für Basejumper ist er ein Stück Stoff, laut Gesetz aber ein Fluggerät: der Wingsuit. Ein Beitrag für das aktuelle Lexikon.

Von Matthias Köpf

Für manche mag ein Sprung mit dem Wingsuit dem Fliegen nahekommen, doch eigentlich bleibt alles beim Fallen: Denn wer mit Textilhäuten zwischen Beinen, Rumpf und Armen in die Tiefe springt, kann sich auf einen vertikalen Meter zwar bis zu drei Meter in der Horizontalen tragen lassen.

Das Prinzip ist aber weniger das des Adlers, sondern eher das des Flughörnchens. Wären Flughörnchen Extremsportler, gälten sie als Basejumper, denn sie springen nicht aus Flugzeugen, sondern von festen Objekten, auch wenn es Bäume sind und nicht Hochhäuser oder Berge.

SZ PlusExtremsport
:Ein Münchner ist der wohl beste Highliner der Welt

Der 28-Jährige Friedrich Kühne hat bereits mehrere Weltrekorde auf der Slackline aufgestellt - teilweise ohne Sicherung. Seinen Eltern hat er das erst sehr spät gestanden.

Von Thomas Becker

Den Menschen sind Flughäute nicht per Evolution zugekommen, sondern als Erfindung. Und auch diese Erfindung hat oft tödliche Folgen: Schon 1912 stürzte der österreichische Schneider Franz Reichelt im "Fledermaus-Anzug" vom Eiffelturm zu Tode. Leider wurde er auch damit ein Pionier, denn in den 20 Jahren, in denen Wingsuits als Sportgeräte erhältlich sind, starben Hunderte Springer.

Erlaubt ist nicht alles bei diesem Sport: Niklas Winter, der im Herbst wohl als Erster im Wingsuit die Watzmann-Ostwand hinunterprang, kann sich noch bis diesen Mittwoch in einem Bußgeldverfahren äußern. Denn Adler hin, Hörnchen her: Laut Luftverkehrsgesetz sind Wingsuits Fluggeräte. Und die sind im Nationalpark Berchtesgaden verboten.

© SZ vom 15.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Naturschutz
:Erster Wingsuit-Sprung vom Watzmann hat juristische Folgen

Ein Extremsportler fliegt verbotenerweise über den Nationalpark Berchtesgaden und stellt das Video online. Das zuständige Landratsamt leitet ein Verfahren ein - auch um Nachahmer abzuschrecken.

Von Matthias Köpf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: