Bayerisches Polizeigesetz:In Bayern sind die Gedanken immer weniger frei

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Das Wappen der bayerischen Polizei: Bayern will die Befugnisse seiner Polizistinnen massiv ausweiten. (Foto: picture alliance / Sven Hoppe/dp)

Die bayerische Polizei kann bald mit Prognosen auf dünnster Tatsachenbasis gegen mutmaßliche Terrorplaner vorgehen. Das sollte man sich im Rest Deutschlands ganz genau ansehen.

Kommentar von Ronen Steinke

Man kann in deutschen Gerichtssälen schon seit einer Weile Szenen mit ansehen, die noch vor wenigen Jahren schwer vorstellbar gewesen wären. Da werden junge Männer als mutmaßliche Terrorplaner angeklagt, die unstrittig keine Bombe gebaut, kein Sprengpulver zusammengerührt, keine Waffen beschafft haben. Das sehen auch die Staatsanwälte so. Aber sie sagen: Der Angeklagte hatte die Absicht, das in Zukunft zu tun. Das genügt.

So ist inzwischen die Rechtslage, die "Vorverlagerung der Strafbarkeit" zur Prävention von Terrorismus ist schon oft beschrieben worden. Wer im Internet einen Flug in den Irak bucht, der kann heute schon wegen vollendeter Terror-Vorbereitung bestraft werden, sofern er den Ticketkauf mit der finsteren Absicht verbunden hat, dort ein Ausbildungslager zu besuchen. Hat der Verdächtige noch nicht einmal eine derart weit vorverlagerte Vorbereitungshandlung begonnen, dann kann er neuerdings trotzdem schon als sogenannter Gefährder von den Polizeibehörden gelistet und im Extremfall ebenfalls rund um die Uhr überwacht werden. Nicht auch, sondern dann allein aufgrund seiner mutmaßlicher Gedanken.

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Am weitesten aber will jetzt die in Bayern regierende CSU dieses Präventions-Prinzip ausweiten, mit einem novellierten Landespolizeigesetz, das schon kurz vor der Verabschiedung steht: Demnach soll die bayerische Polizei nicht einmal mehr eine konkrete Gefahr begründen müssen, bevor sie jemanden überwacht oder festnimmt. Eine lediglich "drohende Gefahr" soll genügen. Der Ausdruck ist verwirrend. "Drohend" klingt besonders dramatisch. Gemeint ist aber eine Situation, in der gerade noch keine "konkrete" Gefahr zu erkennen ist. Eine Lage also, in der kriminelle Absichten erst keimen. Vermeintlich.

Dazu muss man wissen: Auch bisher ist die polizeiliche Annahme, dass eine Gefahr besteht, stets nur eine Prognose. Es ist eine Aussage darüber, was in Zukunft für ein Schaden einzutreten droht; so lautet die Definition. Die neue, niedrigere Eingriffsschwelle, die im Polizeigesetz eingeführt werden soll, bedeutet aber eine Prognose auf noch dünnerer Tatsachenbasis. Die bayerische Polizei soll Aufenthalts- und Kontaktverbote bis zu sechs Monaten verhängen, sie soll Wohnungen durchsuchen und Menschen sogar in den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam nehmen - juristisch so freihändig, so wenig überprüfbar, wie das Polizisten hierzulande noch nie gestattet war.

Die Gedanken waren auch in einem Rechtsstaat noch nie grenzenlos frei. Nun scheint ihre Freiheit immer weiter eingeschränkt zu werden. Deshalb sollte man sich das, was die CSU derzeit in München ausheckt, in ganz Deutschland ganz genau ansehen. Zumal der CSU-Chef Horst Seehofer in Personalunion auch Bundesinnenminister ist.

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