Bundesverfassungsgericht:CSU will eigenen Mann nicht als Verfassungsrichter

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Winfried Bausback ist weithin anerkannt in der CSU, er war auch Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Maskenaffäre. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Union darf einen Nachfolger für den scheidenden Verfassungsrichter Peter Müller benennen. Das gestaltet sich schwierig. Gegen den früheren bayerischen Justizminister Bausback gibt es Vorbehalte.

Monatelang galt der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback als aussichtsreichster Nachfolger des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller. Die CSU hat wegen einer geltenden Absprache zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung und muss sich lediglich mit der CDU abstimmen. Doch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist Bausback plötzlich aus dem Rennen. Die Gründe, die dem Vernehmen nach gegen ihn sprachen, sind politisch heikel.

So gab es in CDU und CSU zum einen Befürchtungen zu einer absehbaren Befangenheit Bausbacks wegen dessen CSU-Parteibuch im anstehenden Klageverfahren in Karlsruhe gegen das Bundestagswahlrecht. Nachdem der Bundestag im Juni mit den Stimmen der Ampelparteien eine Reform des Bundestagswahlrechts beschlossen hatte, reichten zunächst der Freistaat Bayern und die CSU Klage gegen die Reform in Karlsruhe ein. Sie monieren, das Gesetz sei verfassungswidrig, da zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die sogenannte Grundmandatsklausel weggefallen sind.

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Auch Bausbacks Dissertation aus dem Jahr 1998 soll die Vorbehalte in der Union verstärkt haben. Darin setzt er sich ausgerechnet mit den verfassungsrechtlichen Grenzen des Bundestagswahlrechts auseinander. Brisant: Bausback kommt mit Fokus auf die Linkspartei zum Ergebnis, dass die von der CSU per Klage zurückgeforderte Grundmandatsklausel verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. Der Wegfall der Grundmandatsklausel könnte aber dazu führen, dass die CSU zwar alle Direktmandate in Bayern gewänne, bundesweit aber bei der Bundestagswahl unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen würde und nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Bausback, der für die CSU im Landtag sitzt, sprach am Mittwoch von einer Ehre, "für so ein herausragendes Amt gehandelt worden zu sein". Dies ändere aber "nichts an der Freude, weiter in der Politik zu arbeiten".

Da Müller sein Amt eigentlich schon Ende September aufgegeben hatte, drängt die Zeit. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz setzt für die Nachfolgesuche zeitliche Grenzen. Brauchen CDU und CSU länger als zwei Monate, um eine Nachfolge zu finden, die im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der Stimmen erhält, würden sie ihr Vorschlagsrecht verlieren. Die Sitzung der Länderkammer am Freitag ist mehr oder weniger ihre letzte Chance. Sie kommt in diesem Jahr sonst nur noch Mitte Dezember zusammen. Vieles spricht nun dafür, ist zu hören, dass es auf einen Kandidaten hinauslaufe, der nicht als CSU-Mitglied wegen Befangenheit in die Bredouille zu kommen droht. Beste Chancen werden einem Juristen oder einer Juristin oder einem Verfassungsrechtler aus Bayern gegeben.

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