Asylbewerber:Was Wirtschaft und Opposition zu 80-Cent-Jobs für Flüchtlinge sagen

Lesezeit: 3 Min.

Souleyman Cisse aus Senegal half in Ebersberg als Schülerlotse. Viele Asylbewerber erledigen gemeinnützige Aufgaben. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Unternehmen hätten gerne, dass Flüchtlinge reguläre Ausbildungen in Betrieben absolvieren dürfen. Die wichtigsten Fragen zum Plan von Integrationsminister Joachim Herrmann.

Von Dietrich Mittler und Lisa Schnell, München

Bayerns Integrationsminister Joachim Herrmann (CSU) will durch 80-Cent-Jobs bislang zur Untätigkeit verdammte Flüchtlinge von der Straße holen - nicht zuletzt aus sicherheitspolitischen Überlegungen. Die Reaktionen auf diesen Plan reichen von Zustimmung bis zu absoluter Ablehnung. Worum geht es?

Ist der Plan neu?

Nein, neu ist lediglich, dass in Bayern weitere 5000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge geschaffen werden sollen, die nicht in den regulären Arbeitsmarkt integriert sind. 3000 solcher Stellen werden seit Jahren angeboten - viele in den Asylunterkünften selbst. Doch auch gemeinnützige Träger und Kommunen bieten sie an, etwa in Bauhöfen, Gärtnereien, in Kindertagesstätten bei der Essensausgabe oder als Verkehrslotsen für Schulkinder. Grundvoraussetzung ist: Die Arbeitsgelegenheiten sollen im öffentlichen Interesse liegen und keine Jobs verdrängen.

Welche Flüchtlinge dürfen die Arbeitsgelegenheiten annehmen?

Das Augenmerk der Staatsregierung richtet sich sowohl auf Asylbewerber im laufenden Verfahren als auch auf abgelehnte Asylbewerber, die dank einer Duldung noch im Land sind. Das Ziel sei es, ihnen "eine sinnstiftende Tätigkeit zu ermöglichen" und "tagesstrukturierende Maßnahmen anzubieten".

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Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußen die 80-Cent-Jobs?

Gesetzlich geregelt sind die Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge neben der Durchführungsverordnung Asyl hauptsächlich im Asylbewerberleistungsgesetz (Paragraf 5). So auch die Bezahlung: 80 Cent pro Stunde, sofern der Leistungsberechtigte "nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist", die ihm bei der Arbeit entstehen. Ihr Pendant findet diese Regelung im Sozialbuch II - die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen betreffend. Hier liegt die Aufwandsentschädigung derzeit zwischen einem und zwei Euro.

Warum bekommen Flüchtlinge nur 80 Cent pro Stunde?

Im Juni 2016 hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die finanzielle Abstufung bei Flüchtlingen damit begründet, dass die meisten Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt würden - etwa indem sie Gemeinschaftsräume reinigen. Dabei würden ihnen nur geringe Ausgaben entstehen, "da die erforderlichen Arbeitsmittel, zum Beispiel Arbeitskleidung oder -geräte, von den Trägern der Einrichtungen gestellt werden und Fahrtkosten oder Kosten für auswärtige Verpflegung nicht anfallen".

Können die Flüchtlinge zu solchen Arbeiten verpflichtet werden?

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach eindeutig ja. "Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit", so heißt es dort, erlösche der Anspruch auf staatliche Leistungen. Das bayerische Innenministerium verweist auf das Gesetz, Wohlfahrtsverbände haben aber Bedenken angemeldet, Asylbewerber zu einer Arbeit zu zwingen.

Welche Erfahrungen wurden bislang mit solchen Angeboten gemacht?

Asylhelfer in Bayern sehen die Arbeitsgelegenheiten durchaus als Chance für die Flüchtlinge, insbesondere wenn diese der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind. Bereits nach einem Jahr hätten sich vielfach die Sprachkenntnisse durch den täglichen Umgang mit deutschen Kollegen spürbar verbessert. "Wir haben da supergute Erfahrungen gemacht", hieß es etwa seitens des Asylhelferkreises Unterhaching. Doch darin sind sich die Asylhelfer bayernweit auch einig: 80-Cent-Jobs sind kein Ersatz für Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Viele Flüchtlinge, so heißt es, würden dort bei Unternehmen auf offene Türen stoßen, doch die rigiden Vorgaben der Staatsregierung ließen das nicht zu.

Wer darf als Flüchtling arbeiten?

Ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt für Asylbewerber und für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie die afrikanischen Länder Ghana und Senegal). Alle anderen, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen theoretisch nach drei Monaten arbeiten. Über die Arbeitserlaubnis entscheiden die Ausländerbehörden, die dabei etwa berücksichtigen, ob die Identität geklärt ist, welche Deutschkenntnisse vorliegen oder ob beim Asylverfahren mitgewirkt wurde. Die Staatsregierung hat deutlich gemacht, dass sie einen Pull-Effekt unterbinden will. Sprich: dass Menschen in diesem Land Asyl suchen, weil sie hier attraktive Arbeitsplätze vorfinden. Sie verfolgt das Ziel, nur Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu Lohn und Arbeit zu verhelfen.

Welche Position nimmt hier die Wirtschaft ein?

Bayerns Unternehmer haben angesichts des Fachkräftemangels großes Interesse daran, Flüchtlinge auszubilden - auch geduldete. Begehrt sind insbesondere junge Afghanen, da sie sich auffallend gut in die Betriebe integrieren würden. Damit sind sie ideale Kandidaten für die Drei-plus-zwei-Regelung, die abgelehnten Asylbewerbern drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre Arbeit im Betrieb ermöglichen soll. Doch gerade Afghanen bekamen bei der Beantragung ihrer Ausbildungserlaubnis zunehmend die Härte der bayerischen Asylpolitik zu spüren.

Was sagen die anderen Parteien dazu?

SPD, Grüne und FDP sind sich einig: 80-Cent-Jobs können hilfreich sein, das eigentliche Problem aber lösen sie nicht. Ihr Ziel ist es, Flüchtlinge so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen. FDP und Grüne fordern deshalb eine Arbeitserlaubnis für alle Geflohenen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive. Die sogenannte Vorrangprüfung, die verhindern soll, dass Flüchtlinge einen Job bekommen, den auch ein Deutscher machen könnte, wollen sie abschaffen. Die SPD will Flüchtlingsgruppen, bei denen die Erfahrung gemacht wurde, dass sie zwei, drei Jahre bleiben, eine Arbeitserlaubnis erteilen. Grüne und SPD lehnen Sanktionen bei den 80-Cent-Jobs ab. Die FDP könnte damit leben. Die Freien Wähler schließlich wollen prüfen, ob nicht 1,05 Euro pro Stunde als Entlohnung möglich wären.

© SZ vom 11.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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