Urteil:Bewährungsstrafe für Arzt wegen falscher Masken-Atteste

Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm am Montag Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Zudem erhält der Mann ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen.

Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien "auf Zuruf" und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

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