Verwaltungsgericht Ansbach:AfD-Landesparteitag bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag einen Eilantrag der bayerischen AfD abgelehnt, mit dem diese trotz Teil-Lockdown ihren Landesparteitag abhalten wollte. Es bleibe dabei, dass das für Samstag geplante Mitgliedertreffen in Greding mit Hunderten Teilnehmern nicht stattfinden darf. Dies hatte zu Wochenbeginn das Landratsamt Roth entschieden. Wegen des Ansteckungsrisikos werde eine unter Vorbehalt erteilte Genehmigung vom September nicht aufrecht erhalten.

Die aktuelle Verordnung zum Infektionsschutz verbiete solche Treffen, eine Ausnahme lasse man nicht zu. Die AfD hatte daraufhin geklagt - da sie den Parteitag laut Satzung für notwendig hält, wichtige Entscheidungen stünden an. Auch sei der Infektionsschutz gewährleistet, etwa durch Zelte vor der Halle in Greding. Das veränderte Infektionsgeschehen in Bayern habe einen Widerruf der alten Erlaubnis möglich gemacht, meinten nun die Richter. Das Hygienekonzept sei nicht aktualisiert worden. Die Versammlung sei außerdem "auf den persönlichen Austausch der Teilnehmer untereinander angelegt". Gegen den Beschluss kann die AfD noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einreichen. Der Landesvorstand hatte diese Option in den vergangenen Tagen angedeutet.

© SZ vom 20.11.2020 / ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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