Extremismus:Verwaltungsgericht verhandelt über AfD-Beobachtung in Bayern

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Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka und sein Landesverband gehen juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Die Partei klagt gegen das Vorgehen des Verfassungsschutzes. Eine Entscheidung könnte es im Juli geben.

Das Verwaltungsgericht München verhandelt ab dem 18. Juni im Hauptsacheverfahren über die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren darf. Das Gericht hat für das Verfahren nach der Klage des bayerischen AfD-Landesverbandes zunächst neun Verhandlungstage angesetzt, weitere könnten bei Bedarf folgen, wie es am Donnerstag in München mitteilte. Eine Entscheidung könne gegebenenfalls am letzten Verhandlungstag, nach bisheriger Planung der 18. Juli, veröffentlicht werden.

Die AfD hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beobachtung zu verhindern. Ihre Anträge im sogenannten Eilverfahren waren jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht München als auch in zweiter Instanz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlich zugänglichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Im Eilverfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der AfD mit der Begründung abgewiesen, der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die dem mittlerweile aufgelösten völkischen "Flügel" angehörten, sowie aus bekannt gewordenen "Umsturzfantasien" von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands.

Zahlreiche Anhänger des ehemaligen Flügels verträten ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD Junge Alternative einen mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden völkischen Volksbegriff. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. Am Oberverwaltungsgericht im westfälischen Münster wird gerade über eine Klage des AfD-Bundesverbandes gegen die Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt.

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