Deutsche Bahn:Wer darf in die DB-Lounge?

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DB-Lounge im Hamburger Hauptbahnhof: Bundesweit betreibt die Deutsche Bahn 15 dieser Einrichtungen. (Foto: Manfred Segerer/IMAGO)

Seit etwas mehr als einem halben Jahr erschwert die Bahn den Zutritt zu ihren Lounges an großen Bahnhöfen. Nun wurden drei Urteile gefällt - zwei für und eines gegen den Konzern. Doch der Streit geht weiter.

Von Marco Völklein

Im Streit um die neuen Zugangsregeln zu ihren DB-Lounges steht es aktuell 2:1 für die Deutsche Bahn (DB). Zuletzt hatte ein Richter am Amtsgericht in Frankfurt am Main die Klage eines Bahnkunden abgewiesen, der den Konzern dazu drängen wollte, die Änderungen aus dem Frühjahr rückgängig zu machen. Zuvor hatte ein anderer Richter am selben Amtsgericht einem Kläger recht gegeben und erklärt, die Bahn hätte die Zugangsregeln nicht einfach so ändern können. Was hinter dem - zugegeben etwas verworrenen - Streit steckt und was das für Bahnkundinnen und -kunden bedeutet - hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

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