Nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß:Krisengespräche beim FC Bayern

Bayern Munich President Hoeness arrives with his lawyers before verdict in his trial for tax evasion at regional court in Munich

Urteil im Steuerprozess: Gericht verurteilt Bayern-Präsident Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft

(Foto: REUTERS)

+++ Urteil gegen Hoeneß verkündet +++ Drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe +++ Richter Heindl hält Selbstanzeige für unwirksam +++ Verteidigung kündigt Revision an +++ Hoeneß bleibt zunächst frei +++ Spitzengremien des FC Bayern treffen sich zu Sondersitzungen +++

Der vierte und letzte Prozesstag zum Nachlesen.

Letzter Tag im Strafprozess gegen Uli Hoeneß. Aus dem Justizpalast berichteten Bastian Brinkmann, Anna Fischhaber und Lisa Sonnabend. In der Redaktion verfolgten Johannes Knuth, Sebastian Krass und Thomas Hummel die Ereignisse.

Das Urteil: Hoeneß hat die Hand auf der Stuhllehne, nestelt an seiner Krawatte. Dann kommt der Richter. Die Zuschauer erheben sich. Rupert Heindl verkündet das Urteil. Drei Jahre, sechs Monate. Uli Hoeneß blickt geradeaus, sein massiver Körper bewegt sich nicht. Eine Regung ist nicht zu erkennen. Während der Urteilsverkündung langt er sich mit einer Hand ans Auge. Er schluckt. Dann blickt er wieder ins Leere. Die Rufe der Protestierenden vor dem Gericht dringen bis in den Saal.

Die Begründung: "Nur mit den vorgelegten Unterlagen" hätte keine gültige Selbstanzeige erstattet werden können, sagt Richter Heindl. Man könne dahinstehen lassen, ob die Stern-Veröffentlichung die Selbstanzeige unwirksam gemacht hat, sagt Heindl. Zweifel seien aber angebracht. Danach rechnet er auf den Cent vor, wie viel Steuern Hoeneß hinterzogen hat. Unterm Strich stehen fast 28,5 Millionen Euro. Die Zahlen liegen etwas höher als die von der Steuerfahnderin geschätzten 27 Millionen Euro, weil dort der Solidaritätszuschlag noch gefehlt hatte. Zu Hoeneß' Gunsten wurde sein Geständnis "ganz erheblich" gewertet. Auch die Lebensleistung des Angeklagten berücksichtigt das Gericht. Richter Heindl geht darauf nicht näher ein: "Dazu ist alles gesagt worden." Anschließend betont er allerdings die "ganz erhebliche Schadenshöhe" - und dass Hoeneß auch Bargeld von dem Konto abgehoben habe.

Anwalt kündigt Revision an: Hanns Feigen, der Hoeneß vor Gericht vertritt, kündigt direkt nach dem Richterspruch an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Damit landet der Fall Hoeneß vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Feigen hat jetzt eine Woche Zeit, die Revision dem Gericht zukommen zu lassen. Beim Verlassen des Gerichtssaals sagt der Anwalt, der BGH solle entscheiden, ob die Selbstanzeige ungültig sei, wie Richter Heindl sagt, oder doch nur missglückt, wie Feigen argumentiert. Bei einer missglückten Selbstanzeige könnte Hoeneß mit Milde rechnen.

Hoeneß bleibt zunächst frei: Trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung bleibt Hoeneß zunächst auf freiem Fuß. Das Gericht hält den gegen Hoeneß bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt aber außer Vollzug gesetzt.

Spitzen des FC Bayern tagen: Der FC Bayern München hat nach dem Urteil gegen seinen Präsidenten eine kurzfristige Beratung der wichtigsten Gremien angesetzt. Wie der Verein mitteilt, werden die entsprechenden Organe des Vereins und der Aktiengesellschaft, also Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat, zusammenkommen. Zeitnah, aber nicht vor dem Freitag, werde man über das Ergebnis informieren.

Trostapplaus vor dem Justizpalast: Vor dem Justizpalast stehen etwa 500 Menschen. Das Urteil hat sich schnell herumgesprochen. Die Bayernfans halten trotzdem weiter ihre Plakate hoch. Dann gibt es Uli-Schreie und Applaus für Hoeneß. Trostapplaus. Einige wenige finden sogar: Er kann Präsident bleiben. Andere glauben: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Der Angeklagte hat das letzte Wort: Als am Vormittag der Staatsanwalt sein Plädoyer vorträgt, fixiert ihn Uli Hoeneß, nur ab und zu schweift sein Blick ins Publikum. Achim von Engel fordert fünf Jahre und sechs Monate Haft, Hoeneß ist keine Regung anzumerken. Nachdem auch sein Verteidiger Feigen das Plädoyer gesprochen hat, hat Hoeneß die Gelegenheit für ein Schlusswort. Er sagt: "Ich habe dem Vortrag von Herrn Feigen nichts hinzuzufügen, er hat alles gesagt, was ich nicht hätte besser sagen können." Der Richter fragt nach: "Dann ist das ihr letztes Wort?" Hoeneß sagt: "Ja."

Verteidigung forderte maximal Bewährungsstrafe: Die Verteidigung hält die Selbstanzeige für wirksam. Aus der Anzeige lasse sich die Summe von 27 Millionen Euro schätzen, die die Steuerfahnderin im Prozess vorgelegt hatte. Deswegen sei eine Einstellung des Verfahrens richtig, sagt Hoeneß' Verteidiger Hanns Feigen am Vormittag, bevor das Urteil fällt. Er gesteht aber, dass es besser gewesen wäre, in einem Satz darauf hinzuweisen, dass auch in Verlustjahren Kapitalerträge verbucht wurden. Das sei aber nur ein "Formfehler", die Selbstanzeige sei dennoch wirksam. Hoeneß habe "ohne jeden Zweifel" zur Steuerehrlichkeit zurückkehren wollen. Für den Fall, dass der Richter die Selbstanzeige als nicht wirksam ansieht, fordert Hoeneß' Anwalt eine Bewährungsstrafe. Das so gennante "Millionenurteil" des Bundesgerichtshofs, demzufolge bei Steuerhinterziehung ab einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sei, hält Hoeneß' Anwalt für nicht anwendbar. Schließlich habe sein Mandant sich "mit seiner Selbstanzeige offenbart, bevor die Tat entdeckt war". Ein Freispruch im juristischen Sinne ist für Hoeneß ohnehin nicht möglich - denn niemand bestreitet, dass Hoeneß in großem Stil Steuern hinterzogen hat. Die Selbstanzeige gibt solchen Tätern nur die Chance, straffrei auszugehen.

Staatsanwalt plädierte auf fünfeinhalb Jahre Haft: "Hohes Gericht", beginnt Staatsanwalt Achim von Engel sein Plädoyer am frühen Vormittag. Er kommt schnell auf das Entscheidende zu sprechen: "Eine wirksame Selbstanzeige liegt nicht vor." Er fordert er fünf Jahre und sechs Monate Haft für den Bayern-Präsidenten. Der Angeklagte habe in der Selbstanzeige von Januar 2013 verschwiegen, dass er in manchen Jahren Kapitaleinkünfte hatte. Hoeneß hatte nur für die Jahre 2003 und 2005 Gewinne erklärt, für die Jahre 2004 und 2006 bis 2009 Verluste. Dabei hatte er in diesen Jahren Zinseinkünfte aus nichtspekulativen Finanzprodukten, die er steuerlich nicht mit den Verlusten aus Währungsspekulationen verrechnen darf. Zudem bemängelt Engel, dass die vollständigen Unterlagen über die Kontobewegungen erst nach über einem Jahr eingingen. Ob die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige schon entdeckt war, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Bemessung des Strafmaßes zählt Engel auf, was für Hoeneß sprechen könnte. So habe der Angeklagte die Steuerhinterziehung gestanden, bereits eine Zahlung geleistet und eine Selbstanzeige abgegeben, auch wenn sie fehlerhaft gewesen sei. Auch die Tatsache sei berücksichtigt, dass Hoeneß an einem " Pranger" stand. Er sei höheren Belastungen ausgesetzt gewesen als ein durchschnittlicher Angeklagter. Engel berücksichtigt zudem, dass Hoeneß "beträchtliche Verdienste erworben" habe, dass er bislang nie straffällig wurde und dass er wegen der drohenden Haftstrafe psychischer Belastung ausgesetzt ist. Erhebliche Milderungsgründe sieht Engel allerdings in keinem der Punkte.

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