Verbot von Flüssigkeiten verlängert:100 Milliliter für die Sicherheit

Passagiere dürfen Flüssiges nur in Fläschchen und eingetütet mit an Bord nehmen, aus Angst vor Attentaten. Eigentlich hätte das Flüssigkeitsverbot für das Handgepäck im April 2013 fallen sollen, doch das Risiko war der EU-Kommission nun doch zu groß. Und auch 2014 werden die Bestimmungen nur schrittweise gelockert.

Vor dem Flug muss weiterhin umgefüllt und eingetütet werden: Die EU-Kommission will das Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen verlängern. Eigentlich sollte es im April 2013 aufgehoben werden, aber das "könnte ein erhebliches operationales Risiko" darstellen, erklärte die Kommission. Stattdessen empfiehlt sie, erst von Januar 2014 an Erleichterungen einzuführen.

Dann sollen zunächst nur zollfrei eingekaufte Waren nach einer Durchleuchtung mitgenommen werden dürfen. Erst aufgrund der dabei gemachten Erfahrungen werde die Kommission entscheiden, wann das Verbot ganz fällt.

Derzeit dürfen in der EU nur Flüssigkeiten, Gels und Sprays bis zu 100 Millilitern an Bord eines Flugzeugs mitgeführt werden, die in transparenten Beuteln verpackt sind. Die Regel war 2006 aus Angst vor Attentaten mit als Flüssigkeit getarntem Sprengstoff eingeführt und in der Zwischenzeit verlängert worden.

"Das Risiko, das von flüssigen Sprengstoffen für die zivile Luftfahrt ausgeht, ist immer noch hoch", heißt es in der aktuellen Einschätzung der Kommission. Sie beruft sich auf Tests an Flughäfen und Beratungen mit der Branche. Die entscheidende Frage für die Aufhebung des Verbots ist, wie verlässlich neue Technologien zum Aufspüren von Sprengstoff und wie schnell die Maschinen und Verfahren auf den Flughäfen einsatzbereit sind.

Zwar geht die Kommission davon aus, dass die Technik hier den vergangenen Jahren "erhebliche Fortschritte" gemacht habe, diese reichen aber offenbar aus Brüsseler Sicht noch nicht aus. Die Kommission will nun aus dieser Lage-Einschätzung einen Gesetzesvorschlag machen und ihn im Herbst vorlegen. Auch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten entscheiden dann mit.

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