SZ Espresso:Der Tag kompakt - die Übersicht für Eilige

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Was heute wichtig war - und was Sie auf SZ.de am meisten interessiert hat.

Der Tag kompakt

Bundesregierung verbietet Erdoğan-Auftritt in Deutschland. Der türkische Präsident hatte offiziell einen Auftritt am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg kommende Woche beantragt. "Ausländische Politiker, die unsere Werte zu Hause mit Füßen treten, dürfen in Deutschland keine Bühne für Hetzreden haben", gab Außenminister Gabriel (SPD) auf seiner Russland-Reise in Krasnodar bekannt. Mehr dazu. In der Sache hat Gabriel offenbar Zustimmung aus dem Kanzleramt erhalten. Ob ein Auftrittsverbot für Nicht-EU-Politiker drei Monate vor Wahlen grundsätzlich gelten soll, ist unklar. Details von Stefan Braun

Union stellt sich gegen Ehe für alle. Zwei Tage nachdem Kanzlerin Merkel (CDU) eine "Gewissensentscheidung" über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Aussicht gestellt hat, wächst der Widerstand bei CDU und CSU . Merkel selbst beanstandet, "dass die Entscheidung in eine parteipolitische Auseinandersetzung gezogen wurde", CSU-Chef Seehofer nennt das zügige Vorgehen der SPD "unwürdig". Auch der Unions-Fraktionsvorsitzende Kauder hegt Vorbehalte gegen die Ehe für alle - obwohl er kein Erzkonservativer ist. Zum Porträt von Susanne Höll

EXKLUSIV Boris Becker redet über Bankrotterklärung in England. Im SZ-Interview spricht der Ex-Tennisprofi erstmals nach dem Londoner Gerichtsurteil über seine finanzielle Lage. Die zuständige Richterin sah als erwiesen an, dass er seine Schulden bei der Privatbank Arbuthnot Latham nicht zurückgezahlt habe. "Sie können mir aber glauben, dass mein Vermögen ausreicht, um Forderungen in dieser Größenordnung zu erfüllen", sagt Becker dazu. Warum er sich in Deutschland missverstanden fühlt und inwieweit er als Unternehmer erfolgreich war, lesen Sie im Interview.

Illegale Autorennen werden zur Straftat. Nachdem mehrmals Unbeteiligte bei illegalen Autorennen zu Tode kamen, hat der Bundestag die Strafen verschärft: Veranstalter und beteiligte Fahrer werden künftig mit Haft- oder Geldstrafen belegt. Wird ein Mensch schwer verletzt oder getötet, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Zu den Einzelheiten

Vatikan-Finanzchef lässt Amt wegen Missbrauchsvorwürfen ruhen. Die australische Polizei hat gegen den Kurienkardinal George Pell ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs eingeleitet. Er soll sich demnach in den Siebziger- und Achtzigerjahren an Jungen vergangen haben. Die Vorwürfe sind heikel, da Pell eingeräumt hatte, Australiens katholische Kirche habe derartige Fälle bislang heruntergespielt. Er selbst streitet die Anschuldigung ab, legt jedoch sein Amt als Nummer drei in der Hierarchie des Vatikans vorübergehend nieder. Weitere Details

3 aus 24 - Meistempfohlen heute

Kleiner Schritt, großer Sprung. Künftig steht homosexuellen Paaren die bürgerliche Ehe offen - mit allen Rechten und Pflichten. Das Grundgesetz stellt dafür kein Hindernis dar, denn es definiert die Ehe gar nicht. Kommentar von Heribert Prantl

Ich liebe dich, so schnell ich kann. Ab wann ist man nach einer Trennung bereit für eine neue Beziehung? Unser Kolumnist arbeitet intensiv daran - und zwar mit Champagner in der Küche der Nachbarn. Von Michalis Pantelouris

Gesellschaftskritik durch Illusion. Mit Bodypaintings macht die Künstlerin Mirjana "Kika" Milosevic auf ernste Themen unserer Zeit aufmerksam. Interview von Antonia Gaube

SZ-Leser diskutieren

Erdoğan-Auftritt: Unterstützen Sie das Verbot? Vollkommen, schreibt Karl-Otto Schill. "Das Präsidialsystem lehne ich ebenso ab wie bisherige Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Europa." Auch hardythehipharpmund fände einen "Auftritt, in dem Erdoğan möglicherweise an seine Landsleute appelliert, für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei zu stimmen, schwer erträglich". Ali En glaubt, dass Erdoğan die Bundesregierung mit seinem Antrag in die Falle gelockt habe: "Wir dürfen gespannt sein, wie das Verbot innenpolitisch in der Türkei genutzt wird." Op1 kritisiert: Die Regierung hätte das Verbot schon früher durchsetzen sollen, "wenn unsere Verfassungsrechtler einen solchen Auftritt für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halten". Diskutieren Sie mit uns .

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