Die Präimplantationsdiagnostik spaltet das Parlament quer durch die Fraktionen. Die Befürworter präsentieren am Dienstag ihre Vorschläge - sie haben gute Chancen für eine Mehrheit.
Wann beginnt das Leben, und welcher Schutz gebührt einem Embryo in den allerersten Tagen? Darf eine Frau sich bei der künstlichen Befruchtung das gesunde Embryo heraussuchen und die kranken verwerfen? Und kann sie andererseits überhaupt zur Unwissenheit über mögliche Schäden des Kindes gezwungen werden?
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Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Reagenzglas befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. Die katholische Kirche hat sich wiederholt gegen eine Zulassung der PID ausgesprochen. Nun soll der Bundestag eine gesetzliche Regelung finden. Die Abbildungen zeigen die Entwicklung von Eizellen nach einer künstlichen Befruchtung. (© dpa)
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Um diese Fragen geht es, wenn der Bundestag sich in den kommenden Wochen mit dem Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) beschäftigt. Mit der Unterschungsmethode PID können Ärzte bei der künstlichen Befruchtung die Embryonen noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Fehler testen. In Deutschland galt das bislang als verboten.
Im Juli aber urteilte der BGH überraschend, dass ein Arzt, der die Tests Paaren mit schweren Erbkrankheiten anbietet, sich nicht strafbar macht. Die Rechtslage sei in Deutschland nicht zweifelsfrei geklärt. Der Bundestag will nun ein Gesetz erarbeiten. Befürworter und Gegner der PID stehen sich unversöhnlich gegenüber, sie finden sich aber in allen Parteien, weshalb ohne Fraktionszwang abgestimmt werden soll. An diesem Dienstag will eine Gruppe von Befürwortern ihren Entwurf vorstellen. Daneben wird es einen Antrag auf Verbot und auf eng begrenzte Zulassung geben.
Im Wesentlichen gibt es im Parlament drei Positionen zur PID. Lesen Sie auf den nächsten Seiten, welche Abgeordneten wo stehen und welche Anträge sie in das Parlament einbringen wollen.
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mal angenommen, die "kranke Zelle" muss per Gesetz in die Gebärmutter eingepflanzt werden, obwohl schon feststeht, dass das Kind dann mit schwersten Schäden auf die Welt kommen wird. Zur Sicherheit macht man dann nach 3 Monaten Schwangerschaft noch eine pränatale Diagnose und stellt fest: Das Kind wird tatsächlich schwerstkrank zur Welt kommen, Fazit: jetzt kann man getrost den Fötus abtreiben.
Da frage ich mich was besser ist: das Ei erst gar nicht einpflanzen oder einen Fötus abtreiben. Mal ganz abgesehen von der seelischen Achterbahnfahrt der betroffenen Mutter. Hier wird m.E. alles zu sehr theoretisch diskutiert.
Es geht ja nicht darum, wie in Gattaca bestimmte Erbfaktoren auszuschließen und bestimmte Menschen zu züchten, es geht um schwerste Erkrankungen. Und auch das nur in den seltenen Fällen, dass es auf natürlichem Weg nicht funktioniert.
So recht Sie haben einen Extremismus in der Gentechnik lehne ich genauso ab wie Sie. Nicht zuletzt braucht man keinen Fiction Film (obwohl der Film wirklich gut ist) schon der Blick in die Vergangenheit der 40er Jahre reichen aus welche Auswüchse mit Selektion schon geschehen sind. Deshalb sind Grenzen zu setzen die der Bürger zu bestimmen hat, wie die UNO hier handeln müsste die Menschenrechte an die moderne Gentechnik anzupassen um Auswüchse weltweit zu verhindern.
Es ist aber eine Gradwanderung zur Wirklichkeit und dem Film Gattaca. Wie bei der Einschätzung der Demokratie hier in Deutschland. Die einen meinen gegenüber den direkten Diktaturen leben wir Frei. Doch Menschen wie ich sehen Deutschland und die EU in einem subtilen Abdriftungsprozess en in eine "moderne" Diktatur. Und jeder Einschnitt in die Menschenrechte per Gesetz macht diese Diktatur des Geldes (bin kein Linker) wahrscheinlicher - und nur wenige bekommen es mit.
Im Kern geht es in der Sache eben nicht um die Frage der Abtreibung, sondern darum, ob der Wert eines menschlichen Lebens, die Einschätzung seiner Möglichkeiten in dieser Welt, vorab durch die Analyse seines Erbguts beurteilt werden soll.
Das klingt manchen vielleicht etwas abstrakt, aber um zu verstehen, welche weitreichenden Implikationen so eine ethische Grundsatzfrage für unser künftiges Leben haben kann, empfehle ich dringend den (im Übrigen sehr gut gemachten) Film "Gattaca".
schließe mich an:
einerseits ist das Abtreiben eines lebenden Fötus erlaubt, wenn die Fruchtwasseruntersuchung eine Indikation ergibt, andererseits soll das "Töten" von mit Krankheiten belasteten Zellhaufen strafbar sein.
Geht's eigentlich noch???
.. müssen entweder in einer Volksabstimmung geregelt werden oder liberalste Gesetze geschaffen werden. Ein überstülpen ist unmoralisch, da die Abtreibung in Fällen der Missbildung erlaubt aber zur Vorbeugung verboten werden soll. Ein überstülpen eines Verbotes ist Asozial, da diese Diagnostik in vielen Ländern erlaubt ist und sich dadurch nur die die Geld haben dies leisten können. Nur die Eltern selbst sollten diese Gewissensentscheidung übernehmen und nicht der Staat. Persönlich würde ich einer Abtreibung nicht zustimmen, doch bei der Gefahr einer gravierenden Missbildung oder Gefahr für die Mutter sehr wohl.
Paging