Nach Anschlag in Jerusalem:Israel will IS-Anhänger ohne Anklage festhalten

Im Viertel Dschabel Mukaber, wo sich das Haus des Attentäters befindet, hat die israelische Regierung nach dem Anschlag Straßensperren aus Beton errichten lassen. (Foto: REUTERS)

Die sogenannte Administrativhaft ist keine neue Praxis, Menschenrechtler kritisieren sie schon lange. Auch das Haus des Attentäters soll zerstört werden.

Israel will künftig härter gegen Palästinenser vorgehen, die sich mit der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) identifizieren. IS-Anhänger sollen verstärkt in sogenannte Administrativhaft genommen werden. Diese erlaubt es, Häftlinge für jeweils verlängerbare Zeiträume von sechs Monaten ohne offizielle Anklage festzuhalten. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben diese Praxis immer wieder scharf kritisiert. Auch die Vereinten Nationen haben sich mit dem Problem schon beschäftigt.

Der für Sicherheit zuständige Ministerrat reagierte mit dem Entschluss auf den Anschlag mit einem Lkw in Jerusalem am Sonntag, bei dem vier israelische Soldaten und der Attentäter ums Leben kamen. Premierminister Benjamin Netanjahu hatte kurz darauf geäußert, es spreche alles dafür, dass der Täter ein Anhänger des IS gewesen sei.

Das Haus des Attentäters im Viertel Dschabel Mukaber soll schon bald zerstört werden. Es liegt in dem Gebiet in Ostjerusalem, das Israel 1967 erobert hatte. Das Viertel wurde teilweise abgeriegelt, nachdem Palästinenser in der Nacht mit Feuerwerkskörpern auf Sicherheitskräfte geschossen hatten. Das Sicherheitskabinett beschloss zudem, seine Leiche nicht an die Familie zu übergeben. Auch ein Antrag auf Familienzusammenführung mit Einwohnern des Gazastreifens solle nicht genehmigt werden, berichtete der Rundfunk am Montag.

Bisher hat die Polizei nach dem Anschlag in Dschabel Mukaber neun Palästinenser festgenommen, darunter fünf Angehörige des Attentäters. Der Polizeieinsatz in Ostjerusalem sei über Nacht fortgesetzt worden, teilte eine Sprecherin mit.

© SZ.de/dpa/AP/ewid - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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