Der Föderalismus-Poker beginnt - Merkel und Steinmeier steckten den neuen Kampfplatz ab. Denn der Verlust der Bundesratsmehrheit schränkt die Macht der Kanzlerin ein. Sparpaket? Atomkraft? Was sie noch durchsetzen kann - und was nicht.
Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier steckten diese Woche bereits den neuen Kampfplatz ab. Auch wenn die Kanzlerin ihre Mehrheit im Bundesrat verliert, sieht sie für ihre Sparpläne kein Problem:"Die Haushaltssanierung kann weitestgehend ohne die Zustimmung des Bundesrates geschafft werden", gab sich Merkel optimistisch. Die Antwort des SPD-Fraktionschefs folgte prompt und bissig: Das Paket müsse sehr wohl "in großen Teilen durch den Bundesrat", konterte Steinmeier und drohte vorsorglich mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
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Der Eiertanz: Sigmar Gabriel, Hannelore Kraft und Angela Merkel. (© SZ-Zeichnung: Oliver Schopf)
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Er fängt also wieder an, der Föderalismus-Poker im Bundesrat: Wenn SPD und Grüne Mitte Juli eine Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen bilden, fehlt der Berliner Regierungskoalition die absolute Mehrheit in der Länderkammer. Sobald Hannelore Kraft (SPD) ihren Eid als Ministerpräsidentin in Düsseldorf Eid geschworen hat, muss sich Merkel für viele ihrer Vorhaben Mitspieler aus anderen Parteien suchen, die bereit sind, für ein schwarz-gelbes Gesetz in der Länderkammer die Hand zu heben. Nur neun Monate nach dem Start des Duos Merkel-Westerwelle regiert die Opposition also wieder mit.
Allerdings dürfte sie gerade beim geplanten Sparpaket wenig zu melden haben. Nur dem Vorhaben, Hartz-IV-Empfängern die Heizkostenzuschüsse zu streichen, müsste der Bundesrat ganz sicher zustimmen. Ansonsten, so heißt es unisono aus Ministerien, dem Bundesrat aber auch aus SPD-Kreisen, komme es weitgehen darauf an, wie das Gesetz ausgestaltet werde - im Klartext: Wird es richtig gestrickt, so kann es die Länderkammer nicht blockieren. Anders sieht es bei anderen Kernvorhaben der Regierungskoalition aus: Bei Änderungen der Einkommensteuer muss der Bundesrat mitspielen (siehe Überblick unten). Und höchst umstritten ist die Rechtslage, wenn es um längere Laufzeiten von Atomkraftwerken und die Gesundheitsreform geht.
Hier dürfte sich das zähe Staatsschauspiel aus den Zeiten der Kanzler Helmut Kohl und Gerhard Schröder wiederholen: Mitte der neunziger Jahre ließ eine rot-grüne Bundesratsmehrheit zentrale Gesetzesvorhaben Kohls platzen. Auch Schröder musste von 1999 an fast durchgehend ohne eigene Mehrheit in der Länderkammer regieren. SPD und Grüne empörten sich damals über die schwarz-gelbe "Blockade", Schröder rief die Opposition staatsmännisch zur "Verantwortungspartnerschaft" auf.
Die Föderalismusreform von 2006 sollte Abhilfe schaffen. Die Länder erhielten neue alleinige Kompetenzen, etwa beim Ladenschluss, dafür sollten sie bei Bundesgesetzen seltener mitbestimmen dürfen. Erklärtes Ziel war es, die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von damals gut 50 Prozent auf 35 bis 40 Prozent zu senken. Tatsächlich aber hat die Länderkammer nach der Reform immer noch bei 41 Prozent der Gesetzesvorlagen ein Vetorecht.
Einem solchen Nein des Bundesrats können Bundesregierungen jedoch auszuweichen versuchen. Merkels Regierungsjuristen können Gesetzesvorhaben beispielsweise so aufspalten, dass nur ein Teil davon die Zustimmung der Länderkammer benötigt. Außerdem haben sich die Mehrheiten im Bundesrat oft als ziemlich wechselhaft erwiesen, weil die Länder bisweilen Interessen haben, die sich nicht decken mit der Strategie der Bundesparteiführungen. So schaffen es Bundesregierungen immer wieder, einzelne Länder aus der Oppositionsfront herauszulocken. Schröders rot-grüne Koalition etwa konnte im Jahr 2000 ihre Steuerreform durchsetzen, weil sich der CDU-regierte, doch klamme Stadtstaat Berlin seine Zustimmung mit reichlich Bundeszuschüssen abkaufen ließ.
Auf den nächsten Seiten geben wir einen Überblick über die strittigen Politikfelder - Bei welchen Vorhaben der Bundesregierung muss der Bundesrat zustimmen und bei welchen nicht?
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