Koalitionssausschuss:Koalition einigt sich auf Integrationsgesetz

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  • Das Integrationsgesetz wird kommen. Nach siebenstündigen Verhandlungen des Koalitionsausschusses konnte man sich in diesem Punkt einigen.
  • Auf einer Klausurtagung Ende Mai soll das Gesetz beschlossen werden.

Die Bundesregierung hat sich auf ein Integrationsgesetz für Flüchtlinge geeinigt. Das vereinbarten die Spitzen von CDU, CSU und SPD in der Nacht zum Donnerstag. Das Gesetz soll am 24. Mai bei einer Klausurtagung in Meseberg beschlossen werden. Das teilten die Koalitionspartner nach stundenlangen Beratungen im Kanzleramt am frühen Donnerstagmorgen in Berlin mit.

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SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann schrieb anschließend auf Twitter: "50 Jahre nach dem Beginn der Einwanderung bekommt Deutschland jetzt ein Integrationsgesetz." Aus der Union hieß es, man sei mit den Ergebnissen bei der Integration und den Anti-Terror-Maßnahmen zufrieden. Es handele sich um "gute Maßnahmen".

An der Sitzung im Kanzleramt nahmen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel teil. Sie wollen sich offenbar mittags im Kanzleramt auf einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Beratungen äußern. Außerdem dabei waren Volker Kauder (CDU), Oppermann und Gerda Hasselfeldt (CSU).

"Grundsätze des Förderns und Forderns"

Aus einem Eckpunktepapier, aus dem die Agentur Reuters zitiert, soll sich das Gesetz an den "Grundsätzen des Förderns und Forderns" orientieren. Bei Ablehnung von Integrationsmaßnahmen würden die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt.

Zudem soll Asylbewerbern ein Wohnsitz zugewiesen werden können. "Eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen", stehe in dem Papier.

Vorgesehen seien auch 100 000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge. Um Asylbewerbern und Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, soll die Vorrangprüfung für drei Jahre abgeschafft werden. Bisher dürfen sie eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn Einheimische oder andere EU-Ausländer keinen Vorrang haben. Auch als Leiharbeiter dürfen sie künftig beschäftigt werden.

Paket zur Terrorabwehr

Im Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung wird vorgeschlagen, den Sicherheitsbehörden mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben. Die Bundespolizei soll die Erlaubnis zum Einsatz von verdeckten Ermittlern schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung erhalten. Damit soll auch gegen Schleuserkriminalität vorgegangen werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen stärker als bisher mit Partnerdiensten aus Europa, der Nato und Israel Daten austauschen können. Voraussetzung sei etwa ein klar definierter Zweck des Austauschs und ein begrenzter Anwendungsbereich. Gemeinsame Dateien von Geheimdiensten und Polizei müssten stärker als bisher zur Analyse genutzt werden können, heißt es weiter.

© SZ.de/dpa/rtr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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