Das Vorgehen des Wirtschaftsministers verzögert das Prestigeprojekt der Familienministerin: die Sperre gegen Kinderpornos im Netz. Steht das Gesetz vor dem Aus?
Das umstrittene Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet, das vom Bundestag und vom Bundesrat schon verabschiedet worden ist, steht womöglich wegen ablaufender Fristen und subtiler Trickserei des Bundeswirtschaftsministeriums vor dem Scheitern. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung, dass das Gesetz nicht, wie üblich, zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten, sondern zunächst wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" an die EU-Kommission weitergeleitet worden sei.
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Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. (© Foto: ddp)
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Damit soll die Kommission in Brüssel nach den sogenannten Transparenz-Richtlinien Kenntnis vom Gesetz erlangen und gegebenenfalls Stellung nehmen können. Laut Wirtschaftsministerium läuft diese Frist zur Stellungnahme bis 8. Oktober.
Dann freilich ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen: Das Gesetz verfällt womöglich der Diskontinuität. Der ganze Gesetzgebungsprozess müsste im neuen Bundestag völlig neu beginnen. Diese Frage ist allerdings umstritten.
Das Bundesjustizministerium sah auf Anfrage kein schwerwiegendes Problem. Es genüge ja generell schon, wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiede und dem Bundesrat zuleite.
Diese Ansicht kann indes nicht stimmen. Der Bundesrat könnte ja den Vermittlungsausschuss anrufen - und dann wäre womöglich kein Bundestag zum Vermitteln mehr da.
Das Gesetz, das den Zugang zur Kinderpornografie erschweren soll, verpflichtet Internetanbieter dazu, den Zugriff auf bestimmte Internet-Seiten zu sperren. Die Wirtschaft hat das Gesetz ebenso abgelehnt wie die Internet-Lobby, die es als verfassungswidrigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit betrachtet.
In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man nun ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln: Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das sollte eigentlich zum 1. August geschehen.
Urplötzlich kam aber dem Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen.
Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.
Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Gesetzes steht - die Vorgehensweise des Guttenberg-Ministeriums ist bedenklich: Wo ist die Kompetenz, ein von den Gesetzgebungsorganen beschlossenes Gesetz zu stoppen?
Die Meldung nach Brüssel hätte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen können. Nach dessen Ende ist es nur noch Sache des Bundespräsidenten, das Gesetz zu prüfen.
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Man verzeihe mir meine Wortklauberei, aber einige der im Artikel benutzten Formulierungen kann ich nicht unkommentiert lassen. Eine entsprechende Replik findet sich unter
http://www.upperpalatine.de/blog/?p=245
Was immer den Herrn Guttenberg dazu bewogen hat die EU einzuschalten,wenn es gelänge diesen juristischen Trojaner der Bundesregierung zu neutralisieren,wäre es
nutzbringend für uns alle.Wir müssen hier überhaupt nicht über die Notwendigkeit reden Pädophile zu bekämpfen.Es geht hier um ein Gesetz ,mit dessen Hilfe mittel -und langfristig jedwede von der Regierung unerwünschte Internetkommunikation unterbunden werden soll.Wie sollte man sonst dieses Gesetz interpretieren,das dem BKA auf Zuruf die Möglichkeit eröffnet jede x-belliebige Website zu sperren, hinsichtlich
der konkreten Massnahmen Pädophile im Netzt ernsthaft zu neutralisieren aber "butterweich und schwammig" ist?
Voraussetzung jedweden organisierten Handelns ist Kommunikation.Glaubt etwas jemand allen Ernstes daran, daß diese Bundesregierung möglichen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in der Zukunft nur freundlich lächelnd entgegensieht?
Sicher, Guttenberg ist Teil dieser Regierung und vielleicht ist er ja sogar ein Menschenfreund?Abwarten.....
Mir erscheint es eher so, als wenn die regierungskoalition dieses "Machwerk" wie fast schon üblich, gänzlich auf ungesetzlichem Wege einführen will. Man kann ja mal so tun, als ob man auch noch die EU um Rate fragen muss und bei dem ganzen Rummel um die "Fragerei" dann einfach dem BKA mitteilen: "fangt schon mal an".
So wars doch schon einige male. z.b. bei der Onlinedurchsuchung...da wär mir ein Horst Schlämmer in der Politik fast lieber. "...ich bin auch nicht schlechter als die..."
Ich glaube nicht, daß hier ein Missverständnis zwischen Familien und Wirtschaftsministerium vorliegt.
Das Gesetzt zur Zugangserschwerung ist Verfassungswidrig und wird vom Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit gekippt.
Die Verzögerung dient nur dazu, die Entscheidung des Bvg bis nach der Wahl zu verzögern.
Die CDU hat Von der Leyen als Kämpferin gegen den Schmutz im Internet aufgebaut, mit falschen Argumenten, undurchsichtigen Gesetztgebungsverfahren und Verfassungswidrigen Verträgen. Die SPD hat sich durch die Zustimmung selbst aus dem Rennen geworfen und die CDU sich bei ihrem weniger Netzaffinen Wahlvolk als Retter der Moral aufgetan.
Eigentlich eine wirklich gute Strategie
Man sollte nie jemanden unterschätzen. Falls ihm dieses Vorhaben gelingt, dürften die Mutti und der liebe Horst ein nie zu lösendes Problem am (nicht politisch korrekter Begriff) haben. Dabei ist er erst 38 aber so schnell wie er, hatte in der Politik kaum jemand gelernt, wie der Hase läuft ohne dabei zu schwafeln, wer sein größtes Vorbild wäre bzw. der Unterschied zu den Alten, er denkt nicht nach den üblichen politischen und die Wirklichkeit verklärenden Bierzelt-Ritualen. Siehe die jüngste CSU-Geschichte. Da hilft dagegen auch nicht die übliche Lyrik zum Thema "Baron" der Neumalklugen weiter. Hut ab.
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