Wenn ein deutscher Soldat sich wegen Vergehen bei Auslandseinsätzen verantworten muss, ermittelt die Potsdamer Staatsanwaltschaft. Der Fall des Bombenangriffs macht damit ein Dilemma deutlich.
Bevor ein Bundeswehrsoldat in Afghanistan auf einen vermeintlichen feindlichen Kämpfer schießt, soll er möglichst laut und vernehmlich auf Paschtu, der Sprache des Feindes, "Kawum" rufen. So stand es bis Juli 2009 in der "Taschenkarte zu den Regeln für die Anwendung militärischer Gewalt", die ihm vom Verteidigungsministerium für den Einsatz am Hindukusch mitgegeben wurde.
Ist die Bundeswehr im Kriegseinsatz oder geht es um den "Einsatz angemessener Gewalt"? Der Fall des Bombenangriffs in Afghanistan macht ein grundsätzliches Dilemma deutlich. (© Foto: Reuters)
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Heute ist die Warnung internationaler. Der Ruf heißt nun: "Isaf - Stop or I will fire." Eins aber gilt nach wie vor: Wenn der Soldat schießt, und am Ende stirbt ein Zivilist, kann ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung oder gar wegen Totschlags eingeleitet werden.
Die brandenburgische Strafverfolgungsbehörde, in deren Nähe das Einsatzführungskommando der Bundeswehr sitzt, ist seit 2002 in Deutschland die erste Anlaufadresse für strafrechtlich relevante Vorgänge im Zusammenhang mit Bundeswehr-Auslandseinsätzen. Die Ermittler prüfen in 15 bis 20 Fällen im Jahr (von Afghanistan bis zum Kosovo), ob ein Verfahren eingeleitet werden muss. Wenn dies so ist, leiten sie die Akten an die Strafverfolger weiter, die für den Heimatstandort des Soldaten zuständig sind.
Jung hält die Prüfung für "nicht sachgerecht"
Im Fall des Angriffs auf die beiden Tanklastwagen begannen die Potsdamer Juristen bereits am Freitagnachmittag mit der Prüfung der Frage, ob gegen den für den Einsatz verantwortlichen Oberst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Da dieser in Leipzig stationiert ist, könnte das ein Fall für die dortige Staatsanwaltschaft werden. Möglicherweise werden die Potsdamer auch erstmals in all den Jahren wegen der Besonderheiten des Falles bereits die Vorprüfung an die Sachsen abgeben.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung findet die Prüfung "nicht sachgerecht". Aber wenn ein Oberst einen Bomber herbeiruft und danach darüber gestritten wird, wie viel Dutzend Menschen starben, liegt der Fall ein bisschen anders als in den üblichen "Kawum"-Fällen, die in den vergangenen Monaten für so viel Aufsehen sorgten und dann doch eingestellt wurden.
Der Fall des Bombenangriffs macht das grundsätzliche Dilemma deutlich: Ist die Bundeswehr in einem Kriegseinsatz oder geht es um den "Einsatz angemessener Gewalt", wie die rhetorischen Kriegsverweigerer im Verteidigungsministerium nimmermüde erklären? "Wenn es kein Krieg ist, sind die Soldaten so etwas wie unsere Polizisten in Afghanistan", sagt ein hochrangiger deutscher Staatsanwalt, und diese Sicht mache den Tankwagen-Fall "noch komplizierter".
"Falls Polizisten eine Ansammlung von Räubern erkennen und alle erschießen, weil es sich offenkundig um Rechtsbrecher handelt, bekommen sie den Prozess", sagt der Strafverfolger. "Wenn aber Krieg ist, darf vermutlich ein Oberst den Bomber rufen. Oder?"
Die strafrechtliche Aufklärung der Fälle im Auslandseinsatz steckt immer noch voller Unzulänglichkeiten und Widersprüche. In der Regel sichern Feldjäger den Tatort, die zugleich für das Disziplinarverfahren zuständig sind. Im Strafverfahren darf der Beschuldigte schweigen, im Disziplinarverfahren muss er jedoch aussagen.
Probesitzungen für eine Militärjustiz
Vergeblich hat die FDP im Bundestag die Bildung einer zentralen Staatsanwaltschaft beantragt, die dann auch die Ermittlungen führen soll. Vor ein paar Monaten scheiterte auf der Justizministerkonferenz auch der Antrag zweier Bundesländer, eine Staatsanwaltschaft mit zentraler Zuständigkeit einzurichten.
Das wäre dann wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft in Potsdam gewesen. Aber wenn es eine zentrale Staatsanwaltschaft gäbe, müsste vermutlich auch ein zentrales und sachkundiges Gericht die Fälle aufarbeiten - ähnlich wie das bei Staatsschutzdelikten die Oberlandesgerichte tun.
Die im Kriegsfall logische Errichtung einer eigenen Militärjustiz, bei der Militärs Ermittlungen, Anklage, Verteidigung und das Urteil übernehmen, ist mit Blick auf die deutsche Vergangenheit noch tabu. Auch gibt es die Sorge, dass diese Justiz zwar sachkundig, aber übermäßig milde wäre. Das Grundgesetz ließe die Einrichtung einer Militärjustiz übrigens durchaus zu. Die notwendigen Roben für solche Richter gibt es auch schon, denn es wurden bereits Probesitzungen solcher Gerichte abgehalten, sagt ein hochrangiger Bundeswehr-Angehöriger.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 08.09.2009/af)
Bilder des Tages
Was die internationale Gemeinschaft in Afghanistan erreicht hat? Doch schon ein ganze Menge. Frauen können und dürfen sich wieder unverschleiert in der Öffentlichkeit zeigen, ohne irgendwelche fürchterlichen Strafen befürchten zu müssen. Sie dürfen wieder Musik hören, ohne dafür ausgepeitscht zu werden. Im Fußballstadion von Kabul finden wieder Fußballspiele und keine öffentlichen HInrichtungen mehr statt etc.
Es gibt viele Länder um die es schlecht bestellt ist. Aber irgendwo lohnt es sich vielleicht doch einen Anfang zu machen und die Einhaltung der Menschenrechte notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Nicht die Unschuldigen sind das Ziel dieser Aktion, sondern jene, die sich tag-täglich an ihren Mitmenschen vergehen, sie morden, foltern und vergewaltigen, sie zum Verstummen bringen....
Die Alternative ist, wir halten uns aus allem heraus, stellen jede Form der Zusammenarbeit ein, schauen weg, wie die Menschen dort krepieren, denn Ihrer Meinung nach, geht uns das alles ja nichts an.
Hier sind echt Leute unterwegs, die tatsächlich die Idee eines separaten Militärgerichts gut finden.
An die nur die Frage, welche Erfahrungen und Lehren haben Sie aus den letzen Skandalen gezogen, wenn es keinerlei Kontrolle der Staatsanwaltschaften gibt?
Haben Sie da nie aufgemerkt?
Advocats Liebling.
Was versteht unsere Regierung unter Fürsorgepflicht gegenüber ihren Soldaten?
In einen Krieg schicken unter dem Deckmantel des friedensichernden Einsatzes?
Im Todesfall das ganze als Unfall hinstellen und die Angehörigen mit den juristischen und versicherungstechnischen Problemen im Regen stehen lassen?
Im Falle des Tötens zum Schutz des eigenen Lebens den Soldaten Staatsanwälte auf den Hals hetzen?
Das ist Verarsche - reine Verarsche.
"Falls Polizisten eine Ansammlung von Räubern erkennen und alle erschießen, weil es sich offenkundig um Rechtsbrecher handelt, bekommen sie den Prozess", sagt der Strafverfolger. "Wenn aber Krieg ist, darf vermutlich ein Oberst den Bomber rufen. Oder?"
MILITÄR IST KEINE POLIZEI !!!!!!!
Beides ist nicht vergleichbar. Man kann nicht vom Militär verlangen Polizei zu spielen, das hat noch nie funktioniert. Wenn hier der Oberst vor Gericht muss, dann muss nach meinem Rechtsverständnis jeder Abgeordnete der zugestimmt hat, dass der Oberst da hin muss auch vor Gericht.
Denn egal wo man Militär hinschickt, man nimmt zivile Opfer, "Kollateralschäden" billigend in Kauf. Ein Bomber ist kein Hubschrauber, ein Panzer ist kein Streifenwagen, ein G36 ist keine P1.
....und Schäuble will die Jungs auf unsere Zivilgesellschaft loslassen, vielleicht nochmal überlegen wo das Kreuzchen gemacht wird.
Galgenstein:
Aus Ihren Kommentar les ich raus, das Sie vor Ort und Augenzeuge waren.
Dann können Sie ja auch dafür sorgen dass umgehend eine Aufklärung von Statten geht wer Schuldig an dem Massaker ist.
Sie sind also auch der Meinung wenn Taliban sich hinter der Zivilbevölkerung verschanzen, die Zivilisten auch gleich mit abgeknallt werden müssen, Entschuldigung so hab ich den einen Satz verstanden.
Den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan hat uns Busch eingebrockt (Alibi Terrorismus) auf dieser Schiene entschuldigt man jegliche Verfehlung der Soldaten.
Wenn in Deutschland vor Terrorismus gewarnt wird, haben unsere Politiker uns mit solchen Fragwürdigen Kriegseinsätzen erst in so eine Prekäre Lage gebracht.
Paging