Es ist keine Wortklauberei, wie man den deutschen Einsatz in Afghanistan bezeichnet - den Taliban geht es um die Legitimation ihres Kampfes.
In Afghanistan kämpfen deutsche Soldaten zusammen mit der afghanischen Armee sowie Verbündeten gegen die Taliban und Terroristen. Es fallen Bomben, es werden schwere Waffen eingesetzt, es gibt auf beiden Seiten Tote und Verwundete.
Bundeswehrsoldaten der Quick Reaction Force (QRF) bei einer Übung im Mamal-Gebirge bei Masar-i-Scharif: "Den Soldaten ist es gleichgültig, ob man das, was sie im Auftrag von Regierung und Bundestag machen, in Berlin Krieg nennt." (© Foto:)
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Jedermann sagt, das ist Krieg, besonders die Soldaten im Einsatz. Sie und die Menschen in Afghanistan haben kein Verständnis für juristische Wortklaubereien oder Sprechblasen aus dem Raumschiff Berlin. Für sie geht es ums Überleben, um die Beseitigung von Gefahren, um die Erfüllung ihres Auftrags. Sie vertrauen darauf, dass sie rechtmäßig in möglicherweise tödliche Missionen geschickt werden, sie wollen klare Befehle, die richtige Ausrüstung, und sie hoffen auf rasche Versorgung, sollten sie verwundet werden.
Den Soldaten ist es gleichgültig, ob man das, was sie im Auftrag von Regierung und Bundestag tun, in Berlin Krieg nennt. Nicht aber den Taliban und deren Verbündeten, internationalen Terroristen und Kriminellen. Sie möchten, dass man ihren gesetzwidrigen Kampf gegen die afghanische Regierung Krieg nennt.
Auch hierzulande hoffen einige, dass die Regierung das Unwort Krieg benutzt, damit man daraus ein Wahlkampfsüppchen kochen kann. Den Schaden hätte die Truppe im Einsatz, vielleicht wir alle: Der Truppe schadet es, wenn der Rückhalt in der Bevölkerung noch mehr schwindet, und für unser Land steigt das Risiko, dass Taliban und al-Qaida versuchen könnten, Deutschland aus der Operation in Afghanistan herauszubomben. Die Diskussion muss deshalb so rasch wie möglich beendet werden. Dazu muss man Klarheit haben, und die beginnt mit einem Blick auf die Rechtsgrundlagen.
Keiner der in Afghanistan kämpfenden Staaten führt Krieg gegen Afghanistan; im Gegenteil, die Nato-geführte Operation soll Sicherheit für den Aufbau eines freien Afghanistan schaffen. Die dazu notwendige militärische Intervention legitimierte der UN-Sicherheitsrat im Dezember 2001 mit der Resolution 1368 und hat sie seit 2002 Jahr für Jahr erneuert. Das ist die Rechtsgrundlage des Einsatzes der Nato in Afghanistan - und damit kann der Einsatz nicht Krieg genannt werden.
Die Vereinten Nationen legitimieren keine Kriege, ihr Ziel ist es, Krieg zu verhindern. Die UN-Charta greift das Kriegsverbot des Briand-Kellogg-Pakts von 1928 auf, das heute als allgemeine, zwingende Völkerrechtsnorm gilt. Deshalb enthält die Charta ein Verbot, anderen Ländern mit Gewalt zu begegnen, und deshalb hat die Charta nur ein Ziel: Frieden zu erhalten oder zu schaffen. Zwangsmaßnahmen gemäß der UN-Charta - wie im Extremfall die von den Vereinten Nationen legitimierten Aktionen in Korea 1953 und im Irak 1991 - sind keine Kriege.
Der klassische Krieg zwischen Staaten beginnt mit einer Kriegserklärung; ihn gibt es wohl nicht mehr. Es gibt militärische Auseinandersetzungen zwischen Staaten und zunehmend zwischen Staaten und nicht-staatlichen Akteuren. Dabei können nahezu alle Waffen zum Einsatz kommen. Die Bevölkerung im Kampfgebiet wie die beteiligten Soldaten nennen das Krieg, nicht so die Völkerrechtler.
Doch der internationale Einsatz in Afghanistan fällt nicht in diese Kategorie, allenfalls das Handeln der afghanischen Armee. Das Dilemma ist nicht aufzulösen. Wir müssen hinnehmen, dass man in Afghanistan von Krieg spricht, die politischen Auftraggeber, in Berlin oder sonst wo, aber aus guten rechtlichen Gründen vermeiden, das Wort zu benutzen. Damit dienen sie den Menschen: Denn wäre es Krieg, wäre ein viel weiter gehender Gebrauch militärischer Gewalt möglich, als es das Gewalt einschränkende UN-Mandat erlaubt.
Warum dann die Diskussion in Deutschland? Zum Teil aus Gründen der Innenpolitik. Man hofft wohl, die Regierung bei Überschreitung ihrer Befugnisse zu ertappen. Die leider üblich gewordene Gleichsetzung von parlamentarischer Kontrolle mit parlamentarischem Mikro-Management militärischer Operationen hat dazu ebenso beigetragen wie die bis vor kurzem gültige, einengende Auslegung des Afghanistan-Mandates durch die Regierung. Demnach durften Bundeswehr-Soldaten die Schusswaffe nur analog zum Notwehrrecht gebrauchen, das heißt, sie durften nicht einmal einem flüchtenden Angreifer nachsetzen.
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Liebe Moderation!
Ich weiß nicht, worin die Unterstellung bestand, ehrlich.Es sei denn, das mit Pr....anfangende Wort sei eine Unterstellung.Das mag Ihre Wertung sein, die ich auch nach peinlicher Gewissenserforschung nicht teile.
Auf die Veröffentlichung des bereits zweimal abgesandten Beitrags verzichte ich, auch wenn mich die Recherche etwas Mühe gekostet hat:Aber ich finde es immer sehr erhellend, wenn man auf die zur Argumentation angeführten Quellen im Wortlaut zurückgeht.Da fängt nämlich schon die Interpretationsmöglichkeit an, die oft sehr einseitig genutzt wird.
Nachdem dieser Artikel nun eh schon im Archiv ist und Sie das Problem der unbotmäßigen Beiträge auf diese Weise gelöst haben, lohnt sich eine weitere Debatte sowieso nicht mehr, da Unterhaltungswert und Informationsgehalt einer weiteren Debatte im Schwarzen Loch jetzt gleich Null ist.
Nix für ungut.
Lieber Expat,
auch nach eingehender Recherche konnten wir die von Ihnen gesuchten Kommentare nicht finden. Bitte laden Sie die Seite neu und posten den Kommentar erneut. Von uns ist in dieser Hinsicht nichts verändert worden.
Was den gesperrten Kommentar angeht, kann man doch wohl sachlich seine Argumente vorbringen, anstatt hier Unterstellungen zu formulieren, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Moderator
Ich habe vor etwa zwei Stunden einen Beitrag abgesandt mit der Überschrift :"Un-Resolution 1368 im Wortlaut", die Herr Naumann als Fundament seiner Argumentation anführt, (ohne sie wörtlich zu zitieren), und ich habe auf das in meinen Augen Wesentliche dieser Resolution (und deren mögliche Weiterungen) hingewiesen und dazu noch einen Link zum Selbststudium des Original-Textes beigefügt.
Leider wurde dieser - inzwischen zweimal abgeschickte Beitrag - in "Luft aufgelöst". Keinerlei Hinweis darauf, er werde "in Kürze veröffentlicht", wie das wenigstens der Fall ist, wenn Beiträge handverlesen werden.
Liebe SZ, wenn Sie kontroverse Meinungen, gerichtet an einen besonders prominenten Bürger in Uniform nicht wollen, dann schließen Sie doch ehrlicherweise diesen Diskussionsstrang, dann weiß man, woran man ist. Als Hausherrin des Forums haben Sie dazu ein Recht. Aber Ihr Vorgehen des Totschweigens ist dagegen nicht gerade ein Vorzeigestück deutscher Debattenkultur.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
...bin ich darüber, daß Sie meinen Beitrag v. 13:54 gelöscht haben. Wen habe ich beleidigt? Bitte um Erklärung. Vielleicht war es das Wort "Pr.......da?" Sonst kann ich mir kein Wort in meinem Text vorstellen, das Ihr Mißfallen hätte erregen können.Darf man Dinge nicht mehr beim Namen nennen? Oder war die Verknüpfung mit Herrn Prantls in diesem Blatt veröffentlichten Meinung nicht genehm? (Nämlich, eine Diskussion des Afghanistan-"Einsatzes" sei bitter notwendig?) Soll ich Ihnen den entsprechenden Artikel heraussuchen?Oder darf der gemeine Forums-Kommentator nicht sagen, was Herrn Prantl gestattet ist?
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