Eine Bewerberin wurde abgelehnt, weil sie aus der ehemaligen DDR stammt. Jetzt muss ein Arbeitsgericht entscheiden, ob "Ossis" eine eigene Ethnie bilden - und die Absage deshalb unzulässig war.
Sommer 2009: Die Buchhalterin Gabriela S. sucht einen Job. Eines Morgens geht sie zum Briefkasten und findet einen großen Umschlag. Bei der Jobsuche ist das immer ein schlechtes Zeichen, denn meistens stecken darin die eingesandten Bewerbungsunterlagen, zusammen mit einer freundlichen Absage. Sie öffnet den Brief und betrachtet das entschuldigende Ablehnungsschreiben, als schließlich ihr Blick auf den Lebenslauf fällt, auf ein Zeichen und ein Wort, geschrieben neben ihrem Namen.
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Sind Ossis eine eigene Ethnie? Das muss jetzt ein Arbeitsgericht entscheiden. (© Foto: dpa)
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So direkt war noch kein Arbeitgeber
So direkt hatte ihr noch kein potenzieller Arbeitgeber mitgeteilt, warum es nichts wird, mit der Wunsch-Stelle. Rechts von den persönlichen Angaben hatte jemand vermerkt: "(-) Ossi".
"Das hat sie stark getroffen", erzählt Wolfgang Nau. Der Rechtsanwalt vertritt die Frau "um die 45" am 15. April vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Gemeinsam entwickelten sie die Argumentation für diesen Termin: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), vereinfacht Antidiskriminierungsgesetz genannt, verbiete eine Absage mit dem Argument Ossi. Das Gesetz wolle schließlich Benachteiligungen aufgrund der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft" ausschließen.
Sitten, die im Westen unbekannt sind
"Die beiden Teile Deutschlands haben sich während der Trennung auseinandergelebt", erklärt Nau. "Die Ostdeutschen hatten teilweise Wortbildungen und Sitten, die wir nicht kannten", führt er aus. Die Richter nächste Woche müssen also entscheiden, ob der Ossi eine eigene Ethnie ist, eine Art eigener Menschenschlag.
"Der Begriff ethnische Herkunft ist weder in der ursprünglichen europäischen Richtlinie noch im daraus abgeleiteten deutschen Gesetz genau definiert", erklärt Heiko Habbe, Rechtsanwalt und Fachmann für Antidiskriminierungsrecht. Meist werde die Ethnie umschrieben mit "gemeinsamer Abstammung" oder als "Gruppe gemeinsamer Identität".
Unglückliche Notiz
Bisher ist der Fall ohne Vorbild: Die Urteilsdatenbank vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt- Universität Berlin enthält nur ein gutes Dutzend Gerichtsentscheidungen zur Benachteiligung wegen der Ethnie. Ein Ossi-Fall ist nicht darunter. "Beweise in diesen Fällen sind sehr schwer zu führen", erklärt Habbe das generelle Problem des AGG.
Genau hier setzt voraussichtlich auch die Argumentation des Fensterbauers an, bei dem Gabriela S. sich beworben hatte. In einer MDR-Sendung berief er sich darauf, dass es auch andere Gründe gegeben habe, Gabriela S. nicht einzustellen. Einzig die Notiz sei unglücklich gewesen. "Keine Frage - das war ein Fehler von uns, dass diese interne Notiz, die da drauf kam, das Haus verlassen hat", wird er auf der Homepage des Senders zitiert. Die geforderten drei Monatsgehälter à 1600 Euro will er trotzdem nicht zahlen. Ein Gütetermin vor Gericht scheiterte im vergangenen Herbst.
Ablehnung nicht zeitgemäß
Längst geht es auch S. um Größeres: "Ich hoffe einfach, wenn man es wirklich mal öffentlich macht, dass die Leute einfach mal anfangen, darüber nachzudenken", sagte sie dem MDR. Aus solch einem Grund heute noch abgelehnt zu werden, sei nicht zeitgemäß, findet auch ihr Anwalt ganz allgemein - aber auch im speziellen Fall: "Die Frau ist vor der Wende ausgereist", erklärt Nau. "Die kann sogar Linsen mit Spätzle kochen."
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(sueddeutsche.de/dpa/Christian Fahrenbach/holz)
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ähnlich dem Personaler der einer Bewerberin schrieb er könne keine Frau in der Position einstellen.
Für wasserdichte Ablehnungen gibt es doch das Profil "eierlegende Wollmichsau", kann kein Bewerber erfüllen, hat man immer einen Grund für Ablehnung.
gibt es das auch?
Würde mich so langsam mal interessieren, warum es bisher nur Stimmen gegen meinen vorherigen Kommentar gibt. Seid Ihr der Meinung,
1.) man dürfe gegen Ossis diskriminieren? (Warum?)
2.) Arbeitnehmer dürften ganz allgemein jedermann aus egal welchen Gründen von ihren Stellenbewerbungen ausschließen (also z.B. auch generell Anwohner einer Straße, die mit "B" anfängt), selbst falls das ein allgemeiner Trend ist und damit die Betroffenen "allgemein" benachteiligt werden? (Warum?)
3.) es sei unbedingt wichtig, daß Ossis eine Ethnie seien, unabhängig von jeder Diskriminierung? (Warum?)
... oder was sonst hat Euch mißfallen? Denn daß Ihr es generell für gerecht haltet, jemandem seine Gruppenzugehörigkeit (z.B. Ossi, Bayer, etc.) vorzuwerfen, kann ich mir nicht ganz vorstellen??
Worum's wirklich geht, ist doch nicht, ob Ossis eine "Ethnie" sind. Das interessiert doch nur, weil ein paar EU-Juristen das ins Antidiskriminierungsgesetz geschrieben haben.
Worum's geht ist, ob man eine Gruppe diskriminieren darf, 1) wenn es keine objektiven Gründe gibt, daß Mitglieder schlechtere Leistungen erbringen; 2) wenn die Gruppe allgemein diskriminiert wird; ... und z.T. noch 3) wenn Menschen in die Gruppe hineingeboren werden, für die Zugehörigkeit also nichts können; 4) wenn wir eh schon für die Gruppe sensibilisiert sind.
1) "Gerecht" ist es nicht, jemand aufgrund von Verallgemeinerungen oder schlichten Vorurteilen seine Gruppenzugehörigkeit vorzuwerfen - sofern also aus dieser Zugehörigkeit keine konkrete Minderleistungsfähigkeit ableitbar ist. (Selbst bei Behinderten geht es darum, nicht allgemeine Leistungsunfähigkeit zu unterstellen.)
2) Allgemeine Diskriminierung ist nicht gerecht. Darf man also gegen Anwohner von Straßen diskrimineren, die mit dem Buchstaben B beginnen? Vermutlich schon, weil man ein Einzelfall wäre und als Arbeitgeber das Recht hat, verrückt (und ein bißchen ungerecht!) zu sein. Ein Problem wirds, wenn 30% aller Arbeitgeber dasselbe täten und damit allgemein gegen die B-Anwohner diskriminiert würde.
Interessant ist dabei auch, daß wir B-Anwohner normalerweise nicht als Gruppe wahrnehmen was natürlich nötig ist, damit wir Diskriminierung überhaupt erkennen.
3) Diskriminierung gegen Menschen, die nicht freiwillig zu ihrer Gruppe gehören, empfinden wir stärker. Diskriminierung à la "(-) Bayern-München-Fan" wäre zwar auch nicht gerecht (vgl. auch Religionen). Aber da der Fan immer freiwillig Fan ist, empfinden wirs weniger stark.
(Außerdem sind wir als Gesellschaft wieder nicht daran gewöhnt, in der Kategorie Fußball-Diskriminierung zu denken, sondern eben Ethnie, Religion usw. - vgl. oben die B-Anwohner-Diskrimierung.)
4) Wenn wir eh schon für Ungerechtigkeiten gegen eine Gruppe sensibilisiert sind, reagieren wir natürlich stärker. Und Ossis sind (zurecht) ständig im Gerede, benachteiligt zu werden.
Kurz: Die Ethnie ist hier ein reines Juristenproblem, das daraus erwachsen ist, wie das Antidiskriminerungsgesetz geschrieben ist. Ungerecht ist die Behandlung so oder so.
... kann man m.M. nach nur beurteilen, wenn man sich in Ostdeutschland ein paar Jahre aufgehalten hat. Durch Zufallstreffer kann man schlecht Rückschlüsse auf die Mehrheit ziehen.
Ein typisches Problem der Deutschen Einheit ist, dass die wenigsten verstanden haben, dass eine Demokratie Rechte und Pflichten hat. Nach der Wende haben viele für sich selbst die Rechte nach Gutdünken festgelegt und von Pflichten wollte man schon gar nichts wissen. Von einem Wessi lässt man sich nichts sagen mit überzeugendem Resultat.
Ein Zitat aus meiner Homepage: Dumm geboren, nichts dazugelernt und immer in gleicher Gesellschaft.
Dieser erbärmliche Neid und Hass auf Westbürger, sogar noch 20 Jahre nach der Wende - vielleicht eine Erklärung dafür. Eine geistige Wende hat immer noch nicht stattgefunden, nur eine D-Mark/Euro Wende.
Die Jugendlichen sind dafür ein gutes Beispiel. Die meisten wissen doch nicht mal, wie man das Wort Demokratie, Anstand und Toleranz buchstabiert. Aber woher sollen sie es auch wissen?
Bereits vor 10 Jahren dokumentierte WISO von einem Betrieb in Brandenburg, der einen Azubi als Zerspanungsmechaniker suchte. Das Arbeits- und Sozialamt schickte über 100 Bewerber vorbei. Doch kein einziger erfüllte die Mindestanforderungen. Aber auch das wäre nicht das Problem. Das liegt viel tiefer.
Obwohl 1996 unser bestes Geschäftsjahr war, haben wir alle Firmen in Sachsen geschlossen und alle Arbeiter entlassen. Immer mehr Straftaten wurden gegen unsere Firmen, unsere Häuser, unsere Fahrzeuge und gegen uns selbst verübt - mit logistischer Unterstützung der Grünuniformierten. Unser Leben war uns lieber.
Rüberkommen und groß abkassieren, mit solchen machen wir hier kurzen Prozess, war noch eine harmlose Drohung. Und wenn man von DDR-lern angefallen wurde und sich verteidigte, wurde man noch wegen Körperverletzung verurteilt. Herr Endrias vom Verein gegen rechte Gewalt trifft dem Nagel auf den Kopf: Die meisten Übergriffe kommen nicht von Skinheads, sondern von scheinbar ganz normalen Menschen.
Im Sommer 2005 haben couragierte Dresdner Bürger im Elbtal riesige Plakate aufgestellt mit den Namen all der Ausländer darauf, die seit der Wende in der DDR ermordet wurden.
Eine Ethnie mit eigener Kultur und eigenen Verhaltensweisen jenseits der Zivilisation , mit nur ganz wenig Ausnahmen. Mehr dazu in meiner Homepage.
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