Mögliches Urteil im Plagiatsfall:Schavan im Titelkampf

Heute könnte die Entscheidung fallen, ob Annette Schavan sich weiter Doktor nennen darf - oder nicht. Von der Entscheidung des Fakultätsrats hängt wohl auch die politische Zukunft der Bildungsministerin ab. Wie es für Schavan weitergehen könnte: drei Szenarien.

Von Roland Preuß

Annette Schavan zieht ihr Arbeitsprogramm durch. Die Bundesbildungsministerin flog am Montag nach Südafrika, dort will sie die Cape Peninsula University besuchen, ein Mercedes Benz-Werk und den Wissenschaftsminister des Landes. Drei afrikanische Forscher erhalten von ihr einen Preis. Es könnte eine der angenehmeren Reisen werden, wenn er sich nicht mit einem Termin überschneiden würde: einer möglichen Entscheidung der Universität Düsseldorf über die Aberkennung von Schavans Doktortitel. Ausgerechnet an dem Tag, der über ihr politisches Schicksal entscheidet, ist die Ministerin nicht in Berlin - um sich vor der Hauptstadt-Presse zu verteidigen oder mit Kanzlerin Angela Merkel zu besprechen.

An diesem Dienstagnachmittag trifft sich der Rat der Philosophischen Fakultät in Düsseldorf, um den Fall erneut zu beraten. Vor zwei Wochen hatte das Gremium bereits beschlossen, offiziell das Verfahren zur Aberkennung des Titels einzuleiten. Damit zeigte das Gremium, dass es die Vorwürfe für stichhaltig hält, aber weiter prüfen will. Ob die Runde aus 15 Universitätsangehörigen diesmal über den Titel entscheidet, ist ungewiss. Allerdings mehren sich die Anzeichen für ein Urteil: Seit Monaten liegt ein Bericht eines Professors dazu vor, der Schavan vorwirft, in ihrer Doktorarbeit von 1980 plagiiert und absichtlich getäuscht zu haben. Dem widerspricht die Ministerin in einer Stellungnahme. Die Basis für eine Entscheidung ist da. Folgende Szenarien sind dann denkbar:

  • Schavan darf den Titel behalten

Die Fakultät könnte feststellen, dass Schavan in ihrer Doktorarbeit fremde Texte zwar ohne sauberen Nachweis übernommen hat, diese Fehler es aber nicht rechtfertigen, ihr den Titel zu entziehen. Für diese Sichtweise kann Schavan auf namhafte Wissenschaftler verweisen. "Es sind formale Mängel, welche die Anerkennungswürdigkeit der Dissertation nicht berühren", sagt der Philosophie-Professor Ludger Honnefelder. Er hätte als ihr Doktorvater "die formalen Mängel aufgelistet - die Dissertation aber der Fakultät zur Annahme empfohlen", sagt Honnefelder. Ähnlich sehen das die Erziehungswissenschaftler Heinz-Elmar Tenorth und Helmut Fend. Schon damals hätten zwar die selben Zitierregeln gegolten, und diese habe Schavan verletzt, betont Tenorth. Der Uni-Bericht berücksichtige aber zu wenig, dass es üblich gewesen sei, bekannte Positionen nahe an der Sekundärliteratur entlang wiederzugeben. Eine Entscheidung gegen den Titelentzug wäre allerdings nach dem Uni-Bericht eine Kehrtwende der Universität.

  • Schavan verliert den Titel und tritt ab

Der besagte Bericht der Universität deutet eher darauf hin, dass die Fakultät den Titel entzieht. Damit dürfte der politische Druck auf Schavan steigen, ausgerechnet die Forschungsministerin stände dann als Plagiatorin da - und zudem ohne Studienabschluss, weil sie direkt mit der Promotion abschloss. Der womöglich auch innerparteilich aufkommenden Kritik könnte sie sich durch einen Rücktritt entziehen.

  • Schavan klagt gegen einen Titelentzug

Alle Äußerungen der Ministerin deuten darauf hin, dass sie kämpfen will, auch wenn die Universität den Titel entzieht. Sie hatte Ende Januar starken Rückhalt von der CDU-Basis erfahren. 96 Prozent der Delegierten stellten sie wieder als Bundestags-Direktkandidatin im Kreis Alb-Donau/Ulm auf - trotz des Plagiatsverfahrens. Hinzu kommt, dass Schavan als enge Vertraute der Kanzlerin gilt, sie dürfte ihre Ministerin nicht so leicht fallen lassen. Mit einer Klage würde der Titelentzug nicht rechtskräftig, ein Prozess dürfte sich über Monate ziehen.

Dokumentation der Plagiatsstellen - zur Ansicht in die Grafik klicken.

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