Der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er will erreichen, dass Menschen, die in Bayern wohnen, nicht nur CSU, sondern auch CDU wählen dürfen. In einem ersten Schritt war der Anwalt am Verwaltungsgericht in Wiesbaden, wo der Bundeswahlleiter ansässig ist, gescheitert. Dieses sah keine Rechtsgrundlage für Roths Begehren, ließ aber eine Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu. Der Anwalt hat sie inzwischen eingelegt.
Weil aber bereits abzusehen sei, dass vor der Bundestagswahl 2017 in der Sache keine Rechtskraft eintreten werde, wolle er einen ungewöhnlichen Schritt gehen, erklärt Roth. Zwar sei der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft und die Aussicht auf Erfolg schon insofern gering. Trotzdem habe er noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Verfassungsbeschwerde eingereicht. Roth begründet dies mit dem "allgemeinen Interesse" an seinem Begehren. Der Anwalt sieht das freie Wahlrecht eingeschränkt, weil nicht jeder Bundesbürger "die Partei wählen darf, die seit Jahren die Bundeskanzlerin stellt".