Süddeutsche Zeitung

Wahlen:CDU-Fan zieht vor das Verfassungsgericht

Bayerns Bürger sollen nicht nur CSU, sondern auch CDU wählen dürfen, fordert ein Nürnberger Rechtsanwalt und legt Verfassungsbeschwerde ein.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er will erreichen, dass Menschen, die in Bayern wohnen, nicht nur CSU, sondern auch CDU wählen dürfen. In einem ersten Schritt war der Anwalt am Verwaltungsgericht in Wiesbaden, wo der Bundeswahlleiter ansässig ist, gescheitert. Dieses sah keine Rechtsgrundlage für Roths Begehren, ließ aber eine Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu. Der Anwalt hat sie inzwischen eingelegt.

Weil aber bereits abzusehen sei, dass vor der Bundestagswahl 2017 in der Sache keine Rechtskraft eintreten werde, wolle er einen ungewöhnlichen Schritt gehen, erklärt Roth. Zwar sei der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft und die Aussicht auf Erfolg schon insofern gering. Trotzdem habe er noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Verfassungsbeschwerde eingereicht. Roth begründet dies mit dem "allgemeinen Interesse" an seinem Begehren. Der Anwalt sieht das freie Wahlrecht eingeschränkt, weil nicht jeder Bundesbürger "die Partei wählen darf, die seit Jahren die Bundeskanzlerin stellt".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3407376
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.03.2017 / prz
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.