Prozess:Verdacht auf illegales Autorennen in Rosenheim

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  • Zwei Männer müssen sich vor dem Amtsgericht Rosenheim wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
  • Es besteht der Verdacht, dass sich die beiden im November vergangenen Jahres bei Rosenheim ein illegales Rennen lieferten, bei dem zwei junge Frauen ums Leben kamen.
  • In Rosenheim und Umgebung schlägt sich die Polizei schon seit Längerem mit der örtlichen Auto-Tuning-Szene herum.

Von Matthias Köpf, Rosenheim

Der schwere Autounfall hat Rosenheim und seine Umgebung im vergangenen Jahr erschüttert wie wenige zuvor: Am 20. November starben nach einer Kollision auf einer Ausfallstraße der Stadt zwei junge Frauen aus der nahen Gemeinde Samerberg, die Fahrerin mit 21 Jahren noch am Unfallort, eine 15-Jährige, die auf dem Rücksitz gesessen war, kurz darauf im Krankenhaus.

Beide waren an dem Sonntagabend in einem Kleinwagen unterwegs, zusammen mit einer weiteren Frau, die schwer verletzt wurde. Nach dem Unfall kamen schnell Vermutungen auf, die Frauen könnten Opfer von rücksichtslosen Rasern geworden sein, die sich womöglich ein spontanes Rennen geliefert haben. Am Dienstag beginnt am Amtsgericht Rosenheim der Strafprozess gegen zwei Fahrer.

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Eine 19-jährige Radfahrerin stirbt, als bei einem illegalen Autorennen einer der Fahrer bei Tempo 95 die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Jetzt hat der BGH entschieden, dass die beiden Männer zu milde bestraft wurden.

Oberstaatsanwalt Jürgen Branz wirft beiden Männern fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Einer von ihnen hat den VW Golf gesteuert, der beim Überholen frontal mit dem entgegenkommenden Nissan der jungen Frauen zusammengestoßen ist. Der andere saß am Lenkrad eines BMW, er soll ein Einscheren des überholenden Golf blockiert haben. An der tödlichen Situation schien zunächst ein weiteres Auto beteiligt zu sein, für eine Anklage hat dieser Verdacht aber nicht gereicht.

Auch die Vermutungen, dass sich die beiden Fahrer wirklich ein Rennen geliefert haben, wird die Staatsanwaltschaft kaum gerichtsfest belegen können. Die Fahrer sollen einander zuvor jedenfalls nicht gekannt haben, eine regelrechte Verabredung zu einem Rennen kann es kaum gegeben haben. Eine spontane, unausgesprochene Herausforderung, etwa an der Ampel der nahen Kreuzung, wäre ohne entsprechende Geständnisse kaum zu beweisen. Der Fahrer des überholenden Golf wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt, ebenso eine Beifahrerin. Die Polizei sprach bald nach dem Unfall deutlich zurückhaltender von einem "Überholfehler".

Einer der beiden nun Angeklagten zeigt ein gesteigertes Interesse an Fahrzeugtechnik. Allein das lasse aber keine Schlüsse auf einen etwaigen Hang zu Autorennen zu, bekräftigt der Anwalt des Mannes, der sich kurz vor dem Prozess öffentlich zu Wort gemeldet hat. Sein Mandant werde vor Gericht zu den Vorgängen am Unfallabend schweigen. Zugleich deutet der Anwalt an, dass der andere Angeklagte, der nicht direkt aus der Region kommt, ein Freund des schnellen Autofahrens sei. In Rosenheim und Umgebung schlägt sich die Polizei schon seit Längerem mit der örtlichen Auto-Tuning-Szene herum.

Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung reicht bis zu fünf Jahren Haft. Würde die Staatsanwaltschaft dieses obere Ende anpeilen, hätte sie den Fall aber beim übergeordneten Landgericht Traunstein angeklagt. Das Schöffengericht am Amtsgericht hat bisher zwei Verhandlungstage anberaumt. Nach dem Auftakt am Dienstag soll am 28. September das Urteil fallen. Erst Anfang Juli hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben. Dieses hatte im Fall zweier junger Männer, die sich 2015 nachweislich ein spontanes Rennen geliefert und dabei eine Studentin totgefahren haben, nur Bewährungsstrafen ausgesprochen.

© SZ vom 07.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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