Kriminalität:Bundesgerichtshof hebt Bewährung für Kölner Autoraser auf

Prozess wegen illegalen Autorennens

Grablichter und Blumen an dem Ort, an dem im Jahr 2015 eine Kölner Radfahrerin infolge eines illegalen Autorennens starb.

(Foto: dpa)
  • Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis.
  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Kölner Landgerichts teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren.
  • Die Höhe der Strafen und die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht.

Es war ein Frühjahrsabend in Köln, April 2015, Stadtteil Deutz auf der rechten Rheinseite. Zwei Männer stehen mit ihren Autos an einer Ampel. Einer fährt BMW, der andere Mercedes, 171 und 233 PS. Spontan entschließen sie sich zu einem Rennen. Geben Gas, fahren dicht hintereinander in Richtung der knapp eineinhalb Kilometer entfernten Rheinterrassen. In einer langgezogenen Linkskurve verliert einer der Fahrer die Kontrolle über sein Auto. Sein Wagen kommt von der Fahrbahn ab und erfasst eine Radfahrerin. Sie wird so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus stirbt. Wie sich später herausstellt, war das Auto mit Tempo 95 unterwegs. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Stundenkilometer.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz teilweise auf. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren auf Bewährung und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die BGH-Richter beanstandeten nun zwar nicht das Strafmaß an sich, aber die Tatsache, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. "Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt", sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung. Zu berücksichtigen sei auch die Zunahme illegaler Autorennen in Innenstädten und die Tatsache, dass die Männer die Gefährdung durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten.

Auch die Anwälte der beiden Angeklagten hatten das Urteil des Landgerichts angefochten und wollten eine geringere Strafe erwirken. Diesen Antrag wies das BGH als "offensichtlich unbegründet" zurück.

Eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln muss nun erneut über Bewährung oder Haft entscheiden. Nach den Vorgaben des BGH gilt es aber als wahrscheinlich, dass die beiden Raser ihre Gefängnisstrafe antreten müssen.

Nicht angemeldete Straßenrennen sind jetzt eine Straftat

Bereits seit einiger Zeit werden Teilnehmer illegaler Autorennen vor deutschen Gerichten strenger bestraft. Das Landgericht in Berlin hatte Ende Februar zwei Raser, den die Tod eines Unbeteiligten verursacht hatten, sogar wegen Mordes verurteilt - mit einer unter Juristen umstrittenen Begründung.

Im Saarland ist am Donnerstag ein 23-jähriger verurteilt worden, der in eine Gruppe Jugendlicher gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und zwei Menschen verletzt hatte. Er muss für drei Jahre in Haft. Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

Inzwischen hat auch die Politik reagiert: Vergangene Woche beschloss der Bundestag härtere Strafen für Autofahrer, die sich illegale Rennen liefern. Künftig ist schon die bloße Teilnahme an einem solchen Rennen eine Straftat, selbst wenn dabei niemand zu Schaden kommt.

Veranstalter und an den Rennen beteiligte Fahrer werden demnach mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen.

Bisher wurden Teilnehmer illegaler Straßenrennen lediglich mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstaltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

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