München:Patente-Gegner unterliegen im Streit um Braugerste

Lesezeit: 1 min

München (dpa/lby) - Im Streit um ein Patent auf Braugerste der Konzerne Heineken und Carlsberg hat das Europäische Patentamt (EPA) eine Entscheidung verkündet: Die beiden Brauereien dürfen ihr Patent mit einigen Einschränkungen auf bestimmte Pflanzen behalten, wie ein EPA-Sprecher am Montag in München mitteilte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Im Streit um ein Patent auf Braugerste der Konzerne Heineken und Carlsberg hat das Europäische Patentamt (EPA) eine Entscheidung verkündet: Die beiden Brauereien dürfen ihr Patent mit einigen Einschränkungen auf bestimmte Pflanzen behalten, wie ein EPA-Sprecher am Montag in München mitteilte.

In dem Streit geht es um konventionell, also ohne Gentechnik, gezüchtete Pflanzen. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ vertritt den Standpunkt, dass es auf solche Pflanzen keine Patente geben dürfe, da dies die Marktmacht großer Konzerne wie Heineken und Carlsberg noch steigere. Das Bündnis hatte deswegen gegen zwei Patente der beiden Brauereien Einspruch eingelegt. Gegen die Entscheidung des EPA vom Montag werde man Beschwerde einlegen, kündigte Sprecher Christoph Then an.

2017 hatte das EPA festgelegt, dass Pflanzen nur patentierbar sind, wenn sie etwa mittels Gentechnik gezielt so verändert wurden, dass sie ein neues Merkmal aufweisen, etwa gegen Schädlinge oder Dürre resistent sind oder verbesserte Erträge abwerfen.

Aus Sicht des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“ steht im Mittelpunkt die Frage, wem das Saatgut gehört. „Landwirte dürften nur diese eine Gerstesorte anbauen, wenn sie das Getreide später an Heineken oder Carlsberg verkaufen möchten“, hatte Then vergangene Woche gewarnt. „Und die Samen dafür können sie nur bei den beiden Brauereien erwerben.“ Heineken und Carlsberg waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das EPA erteilt jedes Jahr nach Angaben eines Sprechers etwa 100 000 Patente - aber nicht nur auf Pflanzen oder Saatgut. Gegen ungefähr vier Prozent davon werde Einspruch eingelegt und in etwa einem Drittel dieser Fälle werde das Patentrecht widerrufen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: