Umweltverschmutzung - Münster:Streit um Luftreinhalteplan: Land zieht vor Bundesgericht

Münster (dpa) - Im Streit um Fahrverbote in Aachen will das Land Nordrhein-Westfalen trotz einer Niederlage vor Gericht nicht klein beigeben. Man habe fristwahrend Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Ende Juli eingelegt, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Düsseldorf mit. Im Urteil sei die Änderung des Bundesgesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, wonach Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Regel unverhältnismäßig seien, hieß es zur Begründung.

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Münster (dpa) - Im Streit um Fahrverbote in Aachen will das Land Nordrhein-Westfalen trotz einer Niederlage vor Gericht nicht klein beigeben. Man habe fristwahrend Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Ende Juli eingelegt, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Düsseldorf mit. Im Urteil sei die Änderung des Bundesgesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, wonach Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Regel unverhältnismäßig seien, hieß es zur Begründung.

In Aachen gibt es noch keine Fahrverbote wegen schlechter Luft - aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) sollten diese aber kommen, sollten die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. In dem ursprünglichen Luftreinhalteplan für 2019 hatte die zuständige Bezirksregierung ausdrücklich von Fahrverboten abgesehen. Diesen Plan hatte das OVG in Münster für rechtswidrig erklärt, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei (Az.: 8 A 2851/18). 

Der Vorsitzende Richter hatte in dem Urteil von Ende Juli an das Land und die Deutsche Umwelthilfe appelliert, auf Revision zu verzichten und gemeinsam nach Lösungen für die noch ausstehenden Klagen in NRW zu suchen. Der Bitte um Verzicht kam das Land bisher aber nicht nach - stattdessen will es vor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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