Gernrode:Grubenwasser aus Bergwerksschächten mit Arsen belastet

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Aus alten Bergwerksschächten im Harz fließt mit Arsen belastetes Grubenwasser. Bodenproben aus Gernrode und Alexisbad hätten eine Bodenbelastung gezeigt, die um...

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Gernrode/Alexisbad (dpa/sa) - Aus alten Bergwerksschächten im Harz fließt mit Arsen belastetes Grubenwasser. Bodenproben aus Gernrode und Alexisbad hätten eine Bodenbelastung gezeigt, die um das 16-fache beziehungsweise das Doppelte über den gesetzlichen Grenzwerten lagen, sagte ein Sprecher der Hochschule Magdeburg-Stendal am Mittwoch. Zuvor hatte „Radio Brocken“ über den Fall berichtet. Am späten Nachmittag kündigten das Wirtschaftsministerium und das Landesamt für Geologie und Bergwesen an, „die Weichen für die Sanierung zweier alter Bergbaustollen im Landkreis Harz“ stellen zu wollen.

Der Sender zitierte den Geologie-Professor Broder Merkel von der Bergbauakademie in Freiberg mit der Aussage, dass dringend gehandelt werden müsse, wenn sich das Ergebnis der Stichprobe aus Gernrode bestätige. Laut „Radio Brocken“ beträgt der gesetzliche Grenzwert für Arsen bei schwer belasteten Industrieanlagen 140 ppm. Die von dem Sender genommene Stichprobe in Alexisbad habe einen Arsengehalt von rund 230 und die in Gernrode von fast 2000 ppm ergeben.

Gerate Arsen in diesen Größenordnungen ins Grundwasser, könne es über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren zu einer Zunahme von Hautkrebs-Erkrankungen führen, hieß es weiter. Hinzu komme, dass der Verzehr von Wild aus dieser Region ebenfalls gefährlich sein könne, da die Tiere arsenhaltige Pflanzen fräßen. Der Grubenschlamm werde zwar durch den Landesforst in unregelmäßigen Abständen abgepumpt, fließe jedoch immer wieder auch unkontrolliert direkt in Flüsse und Teiche der Region.

„Mit Blick auf den jüngsten Austritt von belastetem Grubenwasser und Schlamm hat das LAGB für die Sicherung des Hagentalstollens Gernrode und des Schwefelstollens Alexisbad für die kommenden Jahre von 2022 an zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 5,7 Millionen Euro beantragt“, teilte das Wirtschaftsministerium nun mit. Die beiden Stollen seien vor mehreren Jahrzehnten stillgelegt worden und würden deshalb nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.

„Daher ist das LAGB ausschließlich für die Abwehr geotechnischer Gefahren wie Tagesbrüche oder Senkungen zuständig, die im konkreten Fall jedoch nicht gegeben sind“, erklärte das Ministerium. Mit Blick auf den Schutz von Mensch und Umwelt hätten sich die Bergbehörde sowie das Wirtschafts- und das Umweltministerium jedoch darauf verständigt, „dass das LAGB in diesem Einzelfall die Sanierung beider Stollen trotz fehlender Zuständigkeit unterstützen und fachlich begleiten“ solle.

© dpa-infocom, dpa:210310-99-766590/3

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