Wiesbaden:Umwelthilfe zu Eilantrag: „Kein bedeutender Rückschlag“

Frankfurt/Main/Kassel (dpa/lhe) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert gelassen auf das Scheitern ihres Eilantrags für Dieselfahrverbote in Frankfurt. "Das führt zu einer Verzögerung von einigen Monaten, ist aber kein bedeutender Rückschlag", sagte Remo Klinger, Rechtsanwalt der Umweltorganisation in Berlin am Dienstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte zuvor entschieden, das es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Frankfurt geben wird. Mit dem Eilantrag wollte die DUH eine Umsetzung ab Februar erzwingen.

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Frankfurt/Main/Kassel (dpa/lhe) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert gelassen auf das Scheitern ihres Eilantrags für Dieselfahrverbote in Frankfurt. „Das führt zu einer Verzögerung von einigen Monaten, ist aber kein bedeutender Rückschlag“, sagte Remo Klinger, Rechtsanwalt der Umweltorganisation in Berlin am Dienstag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte zuvor entschieden, das es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Frankfurt geben wird. Mit dem Eilantrag wollte die DUH eine Umsetzung ab Februar erzwingen.

Der VGH hatte zudem die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zugelassen, das Fahrverbote in Frankfurt vorsah. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass vor der Einrichtung einer Fahrverbotszone auch Fahrverbote auf einzelnen Strecken geprüft werden müssten. Die Umwelthilfe hält das für kaum praktikabel: „Ich wage es zu bezweifeln, dass man verkehrspolitisch sinnvoll mit 116 Streckensperrungen weiterkommt“, erklärte Klinger.

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