Schwerin:Klimastiftung: Ministerium soll Informationen preisgeben

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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Das Verwaltungsgericht in Schwerin sieht das Justizministerium zur Herausgabe von Informationen rund um die umstrittenen Klimastiftung MV verpflichtet. Dem...

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Schwerin (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht in Schwerin sieht das Justizministerium zur Herausgabe von Informationen rund um die umstrittenen Klimastiftung MV verpflichtet. Dem Urteil zufolge sei das Ministerium auf Basis des Landespressegesetzes verpflichtet, einem Journalisten Informationen aus den beim Ministerium geführten Unterlagen zu übermitteln, teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag in Schwerin mit. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei möglich.

Den Angaben zufolge hatte der Kläger die Herausgabe einer Auflistung aller beim Justizministerium zur Stiftung vorliegenden Unterlagen verlangt, zudem den Namen des Geschäftsführers des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, den Autor des Satzungsentwurfs der Stiftung sowie der Kontakte zwischen dem Ministerium und mit dem russischen Staatskonzern Gazprom in Verbindung stehender Unternehmen. Hierzu gehörte auch der Betreiber der gleichnamigen deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2, deren Bau der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb unterstützt hatte.

Aus Sicht der zuständigen Kammer stehen der Herausgabe dieser Informationen demnach weder „schutzwürdige private Interessen Dritter noch das sogenannte Stiftungsgeheimnis nach § 3 Satz 3 Stiftungsgesetz MV“ entgegen.

Die Klimastiftung selbst wehrt sich in zwei separaten Verfahren gegen die Herausgabe detaillierter Informationen zur Art und Weise der Unterstützung des Pipelinebaus an Journalisten. In beiden Fällen unterlag sie vor dem Landgericht Schwerin, auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig oder es ist noch ein Einspruch möglich.

Das Justizministerium in Schwerin hat laut Satzung der Stiftung die juristische Aufsicht inne. In der Diskussion um die vom Landtag beschlossene Auflösung der Stiftung wurde wiederholt die Ansicht vertreten, das Ministerium könne den Beschluss umsetzen. Dies wurde von dort wiederholt verneint.

© dpa-infocom, dpa:220428-99-80603/2

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