Dessau-Roßlau:Fluglärm: Umweltbundesamt sieht Handlungsbedarf

Dessau/Frankfurt (dpa/lhe) - Trotz bestehender Gesetze und Regelungen sieht das Umweltbundesamt (UBA) weiteren Handlungsbedarf, um die Auswirkungen von Fluglärm zu vermindern. Das geht aus einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Bericht der Behörde hervor. In der knapp 100 Seiten umfassenden Studie werden dem Fluglärmgesetz von 2007 zwar erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971 bescheinigt. Aus UBA-Sicht sei allerdings ein übergeordnetes Konzept notwendig, das auch beispielsweise das Luftverkehrsgesetz in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbeziehe, heißt es in den Empfehlungen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dessau/Frankfurt (dpa/lhe) - Trotz bestehender Gesetze und Regelungen sieht das Umweltbundesamt (UBA) weiteren Handlungsbedarf, um die Auswirkungen von Fluglärm zu vermindern. Das geht aus einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Bericht der Behörde hervor. In der knapp 100 Seiten umfassenden Studie werden dem Fluglärmgesetz von 2007 zwar erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971 bescheinigt. Aus UBA-Sicht sei allerdings ein übergeordnetes Konzept notwendig, das auch beispielsweise das Luftverkehrsgesetz in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbeziehe, heißt es in den Empfehlungen.

Weiter wird empfohlen, eine Lärmkontingentierung in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr einzuführen. An stadtnahen Flughäfen solle aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. Potenzial sieht die Behörde in lärmmindernden Flugverfahren und der Umrüstung der bestehenden Airline-Flotten auf leisere Flugzeuge. Dies sei allerdings ein langwieriger Prozess.

Fluglärmgegner begrüßten den Bericht. „Das Umweltbundesamt hat beschrieben, worum wir seit Jahren kämpfen“, sagte Thomas Scheffler, Sprecher des Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: