Technik:Vor Verlängerung eines Handyvertrags AGB und Preise prüfen

Hannover (dpa/tmn) - Nähert sich die Mindestvertragslaufzeit des Mobilfunkvertrags dem Ende, sollten Kunden nach Rabatten oder einen neuen Telefon fragen. Häufig lohnt auch ein Tarif- oder Anbieterwechsel.

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Hannover (dpa/tmn) - Nähert sich die Mindestvertragslaufzeit des Mobilfunkvertrags dem Ende, sollten Kunden nach Rabatten oder einen neuen Telefon fragen. Häufig lohnt auch ein Tarif- oder Anbieterwechsel.

„Auf dem Mobilfunkmarkt ist so viel in Bewegung“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN). Meist gebe es nach zwei Jahren Vertragslaufzeit die gleiche Leistung bereits für weniger Geld.

Gerade wer als Vertragsleistung auch ein Handy vom Anbieter bekommen hat, das mit einem monatlichen Betrag abgezahlt wird, sollte rechtzeitig vor Ende der Mindestlaufzeit ins Kleingedruckte schauen, rät Ahrens. Je nach Vertrag kann es vorkommen, dass nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit trotzdem weiter die gleiche Monatsgebühr fällig wird, obwohl das Handy abbezahlt ist. „Das ist für Verbraucher manchmal schwierig zu erkennen“, sagt die Verbraucherschützerin.

Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängern sich Mobilfunkverträge meist um ein weiteres Jahr. Bei einem angenommenen Betrag von beispielsweise 10 Euro im Monat für die Abbezahlung des Telefons zahlt man schlimmstenfalls also 120 Euro an unnötigen Kosten.

„Am besten nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit ihrem Anbieter auf“, rät Ahrens. Entweder fragt man dann nach einem neuen Telefon - schließlich bleibt die technische Entwicklung nicht stehen - oder nach einem Rabatt. Zeigt sich der Anbieter nicht gesprächsbereit oder kulant, bleibt dann noch genügend Zeit für einen Wechsel.

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