Technik:In Onlineshops nicht vorschnell Häkchen setzen

Stuttgart (dpa/tmn) - Jeder kennt das: Man klickt im Onlineshop auf den "Bestellen"-Button, aber es geht nicht weiter. Vorher soll man noch Häkchen setzen, die bestätigen, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat.

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Stuttgart (dpa/tmn) - Jeder kennt das: Man klickt im Onlineshop auf den „Bestellen“-Button, aber es geht nicht weiter. Vorher soll man noch Häkchen setzen, die bestätigen, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat.

Oft versuchen Händler an dieser Stelle aber, ihren Kunden auch Newsletter oder die Einwilligung in andere Werbung unterzujubeln. Deshalb sollte man immer genau lesen, bevor man ein Häkchen setzt, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Es gebe aber auch Fälle, wo Unternehmen Werbung mailen, ohne dass der Verbraucher bei seiner Bestellung eine Zustimmung gegeben hätte - und auch auf einen Widerspruch des Kunden nicht reagieren. In diesen Fällen sollten sich Betroffene an die Verbraucherzentralen wenden.

Unternehmen müssen Verbraucher auf Anfrage zudem präzise, transparent und verständlich darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, könnten sich Betroffene auch bei ihrem Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.

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