Recht:Mutter kann Vaterschaftstest per Gerichtsbeschluss erzwingen

Berlin (dpa/tmn) - Die meisten Kinder sind auf Unterhaltszahlungen ihres Vaters angewiesen. Ist die Vaterschaftsfrage ungeklärt, können Männer notfalls gerichtlich zur Abgabe einer Speichelprobe verdonnert werden.

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Berlin (dpa/tmn) - Die meisten Kinder sind auf Unterhaltszahlungen ihres Vaters angewiesen. Ist die Vaterschaftsfrage ungeklärt, können Männer notfalls gerichtlich zur Abgabe einer Speichelprobe verdonnert werden.

Verweigert ein Mann einer Mutter einen Vaterschaftstest, kann die Frau den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes per Gerichtsbeschluss dazu zwingen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Beim Familiengericht müsse die Frau beantragen, dass die Vaterschaft festgestellt und ein Abstammungsgutachten erstellt wird. Dann sei der Mann zum Test verpflichtet.

Will er keine Speichelprobe abgeben, könne ihn das Gericht dazu zwingen - zur Not bringe ihn die Polizei zum Labortermin, erläutern die DAV-Familienrechtsexperten. Bestätigt der Test die Vaterschaft, ist diese damit anerkannt und der Mann muss für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Sein Nachwuchs ist damit auch gesetzlicher Erbe.

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