Magdeburg:Auslauf nur an der Leine: Ministerium mahnt Hundebesitzer

Magdeburg (dpa/sa) - Damit sie Wildtiere nicht bei der Brut und Aufzucht des Nachwuchses stören, müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in den kommenden Monaten bei Spaziergängen an die Leine legen. Vom 1. März bis 15. Juli gelte Leinenpflicht in Wald und Flur, wie das Magdeburger Umweltministerium am Sonntag mit Verweis auf der Landeswaldgesetz mitteilte. Freilaufende Hund seien demnach in der sogenannten Brut- und Setzzeit eine Gefahr, etwa für am Boden brütende Vögel und Jungtiere, die im Dickicht Unterschlupf suchen. Jeder Hundebesitzer könne durch das Anleinen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten, hieß es. Doch es gibt Ausnahmen: Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- und sonstige Diensthunde dürften im Rahmen ihres genehmigten Einsatzes frei laufen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Magdeburg (dpa/sa) - Damit sie Wildtiere nicht bei der Brut und Aufzucht des Nachwuchses stören, müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in den kommenden Monaten bei Spaziergängen an die Leine legen. Vom 1. März bis 15. Juli gelte Leinenpflicht in Wald und Flur, wie das Magdeburger Umweltministerium am Sonntag mit Verweis auf der Landeswaldgesetz mitteilte. Freilaufende Hund seien demnach in der sogenannten Brut- und Setzzeit eine Gefahr, etwa für am Boden brütende Vögel und Jungtiere, die im Dickicht Unterschlupf suchen. Jeder Hundebesitzer könne durch das Anleinen einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten, hieß es. Doch es gibt Ausnahmen: Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- und sonstige Diensthunde dürften im Rahmen ihres genehmigten Einsatzes frei laufen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: