Hasbergen:Im Landkreis Osnabrück achten zwei Ranger auf die Natur

Lesezeit: 1 min

Mit zwei hauptamtlichen Rangern in der Gemeinde Hasbergen will der Landkreis Osnabrück Bürgerinnen und Bürger über die Naturlandschaft informieren und den...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hasbergen (dpa) - Mit zwei hauptamtlichen Rangern in der Gemeinde Hasbergen will der Landkreis Osnabrück Bürgerinnen und Bürger über die Naturlandschaft informieren und den Naturschutz stärken. Die beiden Männer nahmen ihren Dienst am Donnerstag auf, teilte der Landkreis mit.

Sie sollen beratend und steuernd tätig sein. Zu den Aufgaben gehört demnach, in der Region unterwegs zu sein und Menschen über Naturschutz zu informieren. Zuletzt gab es gerade von Waldbesitzern Klagen über Mountainbiker, die abseits der erlaubten Strecken ihren Sport ausübten und Schäden im Wald anrichteten.

Entsprechend sollen die beiden Ranger im Zweifel Waldbesucher über den Wert der Landschaft und über Verhaltensregeln informieren, bei Verstößen gegen Auflagen aber auch Bußgeldverfahren einleiten.

Die beiden Ranger sind beim Landkreis als Vollzugsbeamte angestellt. Die Kosten teilen sich die Gemeinde Hasbergen und der Kreis. Beide hätten schon längere Zeit Erfahrung als Wegepaten, die Wanderwege betreuen und unterhalten. Sie seien nun eingestellt worden, weil die Landschaft im Osnabrücker Land bei vielen Besuchern sehr attraktiv und interessant sei. Das habe zur Folge, dass auf engem Raum unterschiedliche Ansprüche von Wanderern, Bikern, Trailrunnern, Reitern und anderen Nutzern unter einen Hut gebracht werden, teilte ein Kreissprecher mit.

Auch in anderen Gegenden sind Ranger im Einsatz - etwa im Biosphärenreservat in der niedersächsische Elbtalaue, im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und im Nationalpark Harz. Die Fortbildung zum Ranger richtet sich an Menschen mit Vorkenntnissen in naturnahen Berufen etwa im Bereich Land- oder Forstwirtschaft oder Gärtnerei. Die Prüfung zum Natur- und Landschaftspfleger oder zur Natur- und Landschaftspflegerin ist bundesweit einheitlich geregelt.

© dpa-infocom, dpa:210701-99-219299/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: