Jänschwalde:Tagebau Jänschwalde: Braunkohleförderung vorerst einstellen

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Cottbus/Jänschwalde (dpa/bb) - Bis 2038 ist in Deutschland der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant: Mitten in diesem Strukturwandel muss in der Lausitz nun ein Tagebau per Gerichtsbeschluss seine Kohleförderung vorerst einstellen. In Jänschwalde wird der Abbau vom 1. September an vorläufig gestoppt, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag hervorgeht. Die Richter entschieden, dass dem Betreiber Leag keine längere Frist für eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb gewährt wird.

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Cottbus/Jänschwalde (dpa/bb) - Bis 2038 ist in Deutschland der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant: Mitten in diesem Strukturwandel muss in der Lausitz nun ein Tagebau per Gerichtsbeschluss seine Kohleförderung vorerst einstellen. In Jänschwalde wird der Abbau vom 1. September an vorläufig gestoppt, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag hervorgeht. Die Richter entschieden, dass dem Betreiber Leag keine längere Frist für eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb gewährt wird.

Die Leag habe keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung rechtfertigen könnten, hieß es zur Begründung. Das Energieunternehmen hatte eine Fristverlängerung für die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung bis Ende November beantragt.

In dem Tagebau arbeiten laut Betriebsrat etwa 700 Menschen, im nahen Kraftwerk, das weiterbetrieben wird, sind 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Ein Großteil der Mitarbeiter wird nach Angaben der Leag nun an anderen Standorten eingesetzt, um dort die erhöhte Förderleistung zu unterstützen. Kurzarbeit sei derzeit kein Thema, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hingegen sieht Hunderte Arbeitsplätze in Gefahr und verhandelt nach eigenen Angaben derzeit mit dem Betreiber über Lösungen, um die Folgen abzumildern.

Die Brandenburger Staatskanzlei sieht durch den vorläufigen Stopp des Tagebaus nur geringe Auswirkungen. Der Energiekonzern Leag rechne mit einem Stillstand von zehn bis zwölf Wochen, sagte der Chef der Staatskanzlei, Martin Gorholt. „Ich hoffe, dass dann nach Vorliegen aller nötigen Unterlagen der Tagebaubetrieb wieder anläuft“. Das Wirtschaftsministerium bedauerte die Gerichtsentscheidung.

Die Chefin der Grünen im Bund, Annalena Baerbock, sieht das Urteil als logische Konsequenz aus der verfehlten Energiepolitik der rot-roten Landesregierung. Leidtragende dieser verantwortungslosen Haltung sei nicht nur die Umwelt, sondern seien auch die in der Kohle Beschäftigten. „Was wir jetzt endlich brauchen, ist Planungssicherheit für die Region, die Betroffenen und die in den Tagebauen Beschäftigten in der Lausitz.“

Nach Ansicht der Linken haben sowohl die Aufsicht als auch der Betreiber versagt. „Das geht zu Lasten der Beschäftigten“, sagte der Landtagsabgeordnete Matthias Loehr. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag Tino Chrupalla forderte, dem Kläger Deutsche Umwelthilfe den „Geldhahn“ zuzudrehen. Der Verein werde hauptsächlich von der Bundesregierung und der EU und damit von den Steuerzahlern finanziert, erklärte das Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVB) vorausgegangen. Es hatte am Donnerstag einen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt. Demnach sei ein Stopp des Tagebaus rechtmäßig, wenn der Betreiber bis Ende August keine FFH-Verträglichkeitsprüfung einreicht.

Ausgangspunkt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für das Jahr 2019. Die Umweltschützer befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete, sogenannte FFH-Gebiete wie etwa Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.

„Die Leag hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder schlicht keine Lösung für die Problematik“, sagte der Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe, Dirk Teßmer. Es bleibe abzuwarten, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt werde.

Der Tagebaubetreiber Leag geht nun auf Anordnung des Landesbergamtes in den Sicherheitsbetrieb. So seien Vorkehrungen für die geologische Standsicherheit des gesamten Grubenbetriebs im Tagebau einschließlich der 30 000 Tonnen schweren Förderbrücke mit angeschlossenen Baggern getroffen worden.

Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehören laut Leag auch zusätzliche Messstellen, die eingerichtet werden, um nachkommendes Grundwasser zu beobachten. Das Unternehmen rechnet mit einem Stillstand im Tagebau von höchstens zehn bis 12 Wochen.

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