Cottbus:Leag beantragt Fristverlängerung für Prüfung von Tagebau

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Cottbus(dpa/bb) - Wird der Tagebau Jänschwalde ab 1. September weiterbetrieben oder nicht? Der Betreiber Leag muss per Gerichtsbeschluss bis 31. August eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachreichen. Das Unternehmen kann jedoch die vom Verwaltungsgericht Cottbus gesetzte Frist nicht einhalten. Am Mittwoch beantragte das Unternehmen deshalb eine Fristverlängerung bis Ende November, wie das Unternehmen mitteilte. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts wollte sich zu dem Antrag erst am Donnerstag äußern.

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Cottbus(dpa/bb) - Wird der Tagebau Jänschwalde ab 1. September weiterbetrieben oder nicht? Der Betreiber Leag muss per Gerichtsbeschluss bis 31. August eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachreichen. Das Unternehmen kann jedoch die vom Verwaltungsgericht Cottbus gesetzte Frist nicht einhalten. Am Mittwoch beantragte das Unternehmen deshalb eine Fristverlängerung bis Ende November, wie das Unternehmen mitteilte. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts wollte sich zu dem Antrag erst am Donnerstag äußern.

Ursprünglich hatte die Leag vom Gericht bis zum 31. August Zeit für die fehlende Verträglichkeitsprüfung bekommen. Andernfalls müsste das Unternehmen den Betrieb des Tagebaus erst einmal stoppen, bis alle Prüfungsunterlagen vorliegen.

„Das ist ein durchsichtiges Manöver der Leag, um die gerichtliche Kontrolle des Tagebaus auszuhebeln“, sagte der Geschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus. Sie befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.

Vor Gericht hatten die Umweltschützer im Juni einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau vorläufig rechtswidrig sei, gab der Leag aber eine Frist bis Ende August, die fehlende Verträglichkeitsprüfung nachzureichen. Gegen diese Frist hatten die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) eingelegt. Sie wollten eine schnellere Entscheidung erreichen.

Für den Fall, dass der Tagebau ab dem 1. September 2019 nicht wie geplant weiter betrieben werden könne, hat die Leag nach einer Anordnung des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Abbau kurzfristig gestoppt werden kann.

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