Wohnen - Berlin:Gericht verhandelt über Wohnungen in Karl-Marx-Allee

Berlin (dpa/bb) - Der Verkauf von Wohnungen in der Berliner Karl-Marx-Allee an den Konzern Deutsche Wohnen beschäftigt erneut ein Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin geht es heute um die Frage, ob eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von 150 Wohnungen Bestand hat.

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Berlin (dpa/bb) - Der Verkauf von Wohnungen in der Berliner Karl-Marx-Allee an den Konzern Deutsche Wohnen beschäftigt erneut ein Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin geht es heute um die Frage, ob eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von 150 Wohnungen Bestand hat.

Das Landgericht Berlin hatte die einstweilige Verfügung im Januar auf Antrag der kommunalen Wohnungsgesellschaft WBM erlassen. Es sah die Gefahr, dass mögliche Vorkaufsrechte der Mieter oder der WBM vereitelt werden, wenn der bisherige private Eigentümer Predac die Wohnungen an die Deutsche Wohnen veräußert. Dagegen legte die Predac Berufung ein.

Die fraglichen Wohnungen gehörten einst der WBM, ehe sie in den 90er Jahren privatisiert wurden. Unklar ist, ob Mieter oder WBM heute tatsächlich ein Vorkaufsrecht aus den damaligen Privatisierungsverträgen ableiten können. Diese Frage wurde vor Gericht noch nicht entschieden.

Im Streit um drei weitere strittige Blöcke in der Karl-Marx-Allee mit insgesamt 675 Wohnungen, die an die Deutsche Wohnen gehen sollten, war das Land juristisch unterlegen. Allerdings unterstützte der Senat Mieter mit einer spektakulären Aktion bei der Ausübung ihres in dem Fall bestehenden Vorkaufsrechts. Knapp die Hälfte der Wohnungen in diesen Häusern kamen so in kommunale Hand.

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