Werbung:Die Sache mit dem Ei

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Er hatte gegen einen anderen Konzern geklagt: der Bonner Spirituosenfabrikant Verpoorten, besser bekannt mit dem vorangestellten Zusatz "Eieiei". (Foto: Norbert Schmidt/imago images)

Wie einzigartig ist ein Slogan, wenn er das Offensichtliche beschreibt? Mit dieser Frage setzt sich ein Gericht mit zwei Eierlikör-Herstellern auseinander - und fällt ein eindeutiges Urteil.

Von Felicitas Wilke

Das Ei ist ein flexibel einsetzbares Wort. Es bezeichnet das von der Schale umschlossene Eiweiß und den Dotter, wahlweise gekocht oder gerührt verzehrbar. Man kann "Eier haben" oder sie zumindest dringend benötigen, das fand jedenfalls einst Oliver Kahn. Kleine Kinder "machen ei" im Streichelzoo, doch auch als Ausspruch funktioniert dieser Begriff wunderbar: Schon wieder den Geburtstag der Tante vergessen? Eieiei!

Um die Frage, wer dieses Wort in welchem Zusammenhang verwenden darf, ging es am Mittwoch bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Im Fokus des Rechtsstreits stand ein Produkt, das aus Alkohol, Zucker und, na klar, Ei hergestellt wird: Eierlikör. Geklagt hatte der Bonner Spirituosenfabrikant Verpoorten, besser bekannt mit dem vorangestellten Zusatz "Eieiei". Seit Jahrzehnten wirbt der Hersteller des gelben Gesöffs mit diesem Slogan. Mit einem fröhlichen "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" hatte nun allerdings auch der Spirituosenhersteller Nordik aus dem niedersächsischen Horneburg fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen angepriesen. Ei der Daus, dachte man sich da bei Verpoorten in Bonn und witterte eine Markenrechtsverletzung.

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Wen es nun erstaunt, dass überhaupt um den Eierlikör gestritten wird, dieses vermeintlich antiquierte Tröpfchen, das nach alter Bundesrepublik schmeckt und zu Siebzigerjahre-Tapeten und Mettigel passt, der hat den jüngsten Mini-Hype darum versäumt. Der Eierlikör ist wieder wer: Insbesondere in Norddeutschland gilt er seit ein paar Jahren auch unter jüngeren Menschen wieder als schick - hergestellt natürlich mit Bio-Eiern und auch mal versiegelt von einem Holzverschluss.

"Eieiei" drückt Erstaunen aus - aber "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei"?

Recht hip in einer schmalen Flasche kommt auch der Eierlikör von Nordik daher. Nur die Werbung war eben ein Problem, zumindest für den Konkurrenten. Das Gericht in Düsseldorf urteilte jetzt: Der Eierlikör enthalte nun mal Ei. Es sei keine Markenverletzung, auf diese Tatsache hinzuweisen. Außerdem, argumentierte der Richter, kenne man "Eieiei", also den Verpoorten-Slogan, gemeinhin als Ausdruck der Überraschung. Bei der fünffachen, durch Kommata getrennten Aufzählung des norddeutschen Wettbewerbers sei das nicht der Fall: Ein klarer Unterschied also, urteilte das Gericht. Kurios allerdings: Auf seiner Website schreibt Verpoorten selbst "Ei, ei, ei" statt "Eieiei".

Trotz des Urteils aus Düsseldorf ist und bleibt der Slogan "Eieiei Verpoorten" seit 1979 als Wortmarke geschützt. Ein Privileg, das Nordik vorenthalten bleibt: Das Unternehmen war zuvor damit gescheitert, sein Fünffach-Ei als eigene Marke schützen zu lassen. Der Grund dafür ähnelte der Argumentation des Düsseldorfer Gerichts: Der bloße Hinweis auf die wohl grundlegendste Zutat des Eierlikörs sei nicht schutzfähig. Das Erstaunen äußernde "Eieiei" hingegen schon.

Den möglicherweise enttäuschten Managern und Anwälten von Verpoorten sind daher die Worte des jungen Hape Kerkeling in der verfilmten Autobiografie "Der Junge muss an die frische Luft" ans Herz zu legen: "Isch nehm gern noch 'n Eierlikörschen", flötet der kleine Hape da, als ältere Dame verkleidet im Leoparden-Kostümchen. Denn: "Das Leben muss ja irgendwie weitergehen!"

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