Wenn die Steuerfahndung kommt:Bei der Steuer getrickst? Hausdurchsuchung nicht abwendbar

Bei Durchsuchungen stellen Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung zum Beispiel Ordner, Festplattendaten, Mailverläufe und andere Beweisunterlagen sicher. (Foto: Christoph Schmidt/dpa-tmn/dpa)

Klopft die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss an die Tür, haben Steuerzahler zwar keine Möglichkeit, der Maßnahme zu entgehen. Diese Rechte sollten Betroffene aber kennen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/tmn) - Wer bei der Steuer trickst, muss jederzeit damit rechnen, von der Steuerfahndung erwischt zu werden. Das sagt Jörg Sievers, Vorsteher des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Hannover, der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 10/2023). Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nicht entscheidend, Ermittler werden bei jedwedem Anfangsverdacht tätig.

Ein Mittel zur Aufklärung ist die Wohnungsdurchsuchung. Haben die Steuerfahnder einen Durchsuchungsbeschluss, können sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dagegen nicht wehren. „Die Einsatzkräfte kommen auch gegen den Willen der beschuldigten Person rein“, sagt Sievers gegenüber „Finanztest“. Wird die Tür nicht geöffnet, hilft der Schlüsseldienst weiter.

Durchsuchen wird die Steuerfahndung alles, was für die Ermittlung wichtig sein könnte - also etwa Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr, aber auch Daten oder Mails, die auf Servern oder Datenträgern liegen. Beschuldigte dürften bei der Durchsuchung anwesend sein, sagt Sievers. Sie müssten sich aber nicht zum Sachverhalt äußern, weil sie sich dadurch selbst belasten könnten. Ihr gutes Recht ist es außerdem, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und sich rechtlich beraten zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:240320-99-397059/2

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