Das Landgericht Bonn hat einen ehemaligen Manager der M.M. Warburg-Gruppe wegen Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zwei Monate zog das Gericht von der Haftstrafe ab, weil sich das Verfahren verzögert hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der frühere Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft von Warburg an sogenannten Cum-Ex-Geschäften beteiligt war. Ausschlaggebend für die Strafzumessung war der hohe Steuerschaden von mehr als 100 Millionen Euro. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht das späte Geständnis des Angeklagten.
Cum-Ex-Skandal:Ehemaliger Warburg-Manager zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
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Der heute 63-Jährige hatte mitten im Prozess ein Geständnis abgelegt. Das Urteil hat Signalwirkung für alle weiteren Cum-Ex-Verfahren - und dürfte selbst im Kanzleramt Thema sein.
Von Jan Diesteldorf, Klaus Ott und Nils Wischmeyer, Bonn/Frankfurt
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