Verkehr - Würzburg:Im Krampfanfall Frau totgefahren: 32-Jähriger vor Gericht

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Würzburg (dpa/lby) - Weil er bei einem Krampfanfall einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, muss sich seit Donnerstag ein unter Bewusstseinsaussetzern leidender Mann vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässige Tötung vor.

Der Mann soll am Dreikönigstag 2018 auf einem Verbindungsweg zwischen Hettstadt und Roßbrunn (Landkreis Würzburg) die Kontrolle über sein Auto verloren und frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin gefahren sein. Die Frau erlitt dabei einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort. Auf dem nur für Anlieger freigegebenen und mit 30 Stundenkilometern zu befahrenden Weg war der Mann laut Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Stundenkilometern unterwegs, als es zu dem Unfall kam.

Erst kurz zuvor hatte der Unfallfahrer seinen Führerschein zurückbekommen. Dieser war ihm entzogen worden, weil er 2011 bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Damals war er als Fahrer mit einem mit neun Menschen besetzten Kombi von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Zaun gerammt. Ein 16-Jähriger war durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer damals 0,8 Promille Alkohol im Blut. Er wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

In seinem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg er laut Anklage seine wiederkehrenden Anfälle. Auch Warnungen von Ärzten, darunter ein Mediziner einer Epilepsieambulanz, er dürfe nicht mehr Auto fahren, habe er in den Wind geschlagen. "Ich wollte einfach meinen Führerschein wiederhaben", sagte er in der Verhandlung.

Nachdem ihm der Arzt Medikamente verschrieben habe, seien die Anfälle statt einmal pro Woche nur noch etwa einmal im Monat aufgetreten, erklärte der Angeklagte. Zum Hergang des tödlichen Unfalls sagte er, er könne sich nur daran erinnern, daheim losgefahren zu sein. Dann sei es ihm komisch geworden und sein Bewusstsein habe ausgesetzt. "Ich bin erst wieder zu mir gekommen, als ich im Auto auf dem Dach lag." Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll am 18. November gesprochen werden.

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