Verkehr - Frankfurt am Main:RMV-Fahrgäste können Auslastung im Nahverkehr abrufen

Corona
Der Geschäftsführer des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), Knut Ringat. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bloß kein Gedränge in Bus oder Bahn: In der Corona-Krise ist Abstand halten auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Gebot geworden. Im Rhein-Main-Gebiet sollen sich Fahrgäste ab September anzeigen lassen können, wie voll es auf der geplanten Fahrt werden wird. Wie der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) am Donnerstag in Frankfurt vorstellte, sollen Piktogramme die geschätzte Auslastung in der mobilen Fahrplanauskunft auf der RMV-Webseite darstellen. Wird es sehr voll, zeigt die Auskunft Alternativen an.

Anders als im Fernverkehr können Nahverkehrsunternehmen nicht auf Reservierungsdaten für Sitzplätze zurückgreifen. Eine Software berechnet die Auslastungsprognosen stattdessen mithilfe anderer Daten. Diese kommen laut RMV zum einen von einem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS), mit dem zurzeit 115 Fahrzeuge im ÖPNV im Frankfurter Stadtgebiet ausgerüstet sind.

Zum anderen fließen auch die Abfragen aus der RMV-Verbindungsauskunft sowie Daten aus dem RMV-Handy-Ticketverkauf in die Berechnung ein. Ziel seien Echtzeitprognosen für jede Verbindung im RMV-Gebiet, sagte Geschäftsführer Knut Ringat. Bis Ende des Jahres sollen die Prognosen auch in der App angezeigt werden.

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) sagte am Donnerstag, derzeit seien Busse und Bahnen im Nahverkehr wieder zu etwa zwei Dritteln gefüllt im Vergleich zurzeit vor Beginn der Corona-Beschränkungen. Mit Ende der Sommerferien an diesem Montag und dem Schulbeginn werde die Auslastung sicher noch zunehmen.

Hessen verschärft unterdessen die Bußgeldregeln für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen. Wer keine Abdeckung für Mund und Nase trägt, müsse künftig sofort 50 Euro Bußgeld bezahlen, sagte Al-Wazir in Wiesbaden. Bislang galt die Regel, dass vorher einmal ermahnt wird, bevor ein Bußgeld fällig wird.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: