Verkehr:Autofreie Zonen: In Italiens Städten drohen Bußgelder

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München (dpa/tmn) - Mit dem Auto unbedacht in italienische Innenstädte zu fahren, kann teuer werden. Denn viele Zentren sind dort für Nichtanlieger gesperrt, und Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

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München (dpa/tmn) - Mit dem Auto unbedacht in italienische Innenstädte zu fahren, kann teuer werden. Denn viele Zentren sind dort für Nichtanlieger gesperrt, und Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Mindestens 80 Euro Bußgeld müssen Autofahrer bezahlen, wenn sie die Fahrverbotszone einer italienischen Stadt missachten. Darauf weist der ADAC hin. Der Betrag verdoppele sich, wenn er nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Ausnahmen für Fahrzeuge von Touristen gelten vielerorts etwa dann, wenn deren Hotel innerhalb der Zona a traffico limitato (ZTL) genannten Fahrverbotszonen liegt.

Um die oftmals videoüberwachten ZTL problemlos passieren zu können, muss man sein Kennzeichen vorab ober bei der Ankunft über die Unterkunft registrieren lassen. Grundsätzlich rät der Club dazu, auf Schilder mit Durchfahrtsverboten zu achten und im Zweifel für Fahrten in Stadtzentren auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Nicht nur Touristen mit Hotel in der ZTL erhalten Zufahrt, auch behinderte Verkehrsteilnehmer bekommen in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis bei der entsprechenden italienischen Kommune vorlegen, erklärt der ADAC. Wichtig: Freischaltungen sollte man sich stets von Unterkunft oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können, wenn trotz Registrierung etwas schiefgeht.

Fahrer ohne Registrierung zahlen das Bußgeld im schlimmsten Fall nicht nur ein einziges Mal oder zumindest nur einmal am Tag. Vielmehr wird das Bußgeld immer aufs Neue fällig, wenn man ohne Registrierung von einer ZTL-Überwachungskamera erfasst wird. Beim Sightseeing im Auto oder bei der Parkplatzsuche könne es durchaus vorkommen, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt, erfasst wird und für jede Einfahrt Bußgeld zahlen muss, erklärt der ADAC.

Auch Fahrer eines Mietwagens entgehen der Strafe nicht, wenn sie eine ZTL verletzt haben. Denn die Autovermietungen geben die Daten des Mieters weiter und berechnen dafür zudem eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.

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