Aschau im Chiemgau:Getötete Fußgängerin: Verfahren gegen Autofahrer eingestellt

Fast ein Jahr nach dem Tod einer jungen Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Der Vorwurf...

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Aschau im Chiemgau (dpa/lby) - Fast ein Jahr nach dem Tod einer jungen Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen einen zum Zeitpunkt des Unfalls 27 Jahre alten Autofahrer sei nicht nachweisbar, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Freitag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das 23 Jahre alte Unfallopfer nach einem selbstverschuldeten Sturz bereits auf der Straße gelegen haben müsse, als sie Anfang Januar in Aschau (Landkreis Rosenheim) von dem Auto erfasst worden war.

Die junge Frau war am frühen Morgen zusammen mit einem Begleiter auf dem Heimweg von einer Diskothek. Anders als ihr Begleiter sei die Frau auf der Straße heimgelaufen - möglicherweise, weil diese bei den winterlichen Straßenverhältnissen besser geräumt gewesen war als der Gehweg. Kurz vor 4.00 Uhr wurde die Frau auf der Straße liegend von dem Auto erfasst. Der Fahrer des Wagens fuhr weiter. Die 23-Jährige starb noch am selben Tag in einer Klinik.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft muss zugunsten des Autofahrers und der zwei Mitfahrer davon ausgegangen werden, dass sie die auf der Straße liegende Frau weder wahrnehmen, noch eine Kollision mit ihr vermeiden konnten. Den Erkenntnissen zufolge konnten die drei Insassen den Zusammenprall zwar wahrnehmen, ihn aber auf das Fahren gegen Eis- oder Schneeklumpen zurückführen. Auch der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konnte daher nicht nachgewiesen werden, ebenso wie die Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung gegen die beiden Mitfahrer.

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