Verbraucher:Sogar Haft ist drin: Was bei Ladendiebstahl droht

Lesezeit: 1 min

Köln (dpa/tmn) - Egal ob Parfüm, DVD oder Schokoriegel - Ladendiebstahl ist verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. "In der Regel folgt immer ein Strafverfahren", erklärt Rechtsanwalt Christian Schmitz aus Köln. Wie hoch die Strafe am Ende ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Köln (dpa/tmn) - Egal ob Parfüm, DVD oder Schokoriegel - Ladendiebstahl ist verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. „In der Regel folgt immer ein Strafverfahren“, erklärt Rechtsanwalt Christian Schmitz aus Köln. Wie hoch die Strafe am Ende ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab.

Welche Strafe auf einen Ladendiebstahl folgt, ist unterschiedlich: „Es kommt zum Beispiel darauf an, ob es sich um die erste Tat handelt“, sagt das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Aber auch das Alter des Täters oder der Wert der Ware können eine Rolle spielen.

„Der Strafrahmen ist unglaublich weit“, sagt Schmitz. Er reicht bei Diebstahl von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ein Beispiel: Wird jemand dabei erwischt, wie er einen Schokoriegel in einem Supermarkt mitgehen lässt, wird der Fall zwar in der Regel zur Anzeige gebracht. „War es die erste Verfehlung, wird das Verfahren aber wahrscheinlich eingestellt werden“, erklärt Schmitz.

Anders kann es aussehen, wenn es nicht die erste Tat war. Wurde derjenige schon mehrmals erwischt, kann auch bei weniger wertvollen Waren unter Umständen eine Strafe verhängt werden. „Wer die Regeln beharrlich missachtet, muss irgendwann mit Sanktionen rechnen“, sagt Schmitz. Denkbar wäre zum Beispiel eine Geldstrafe. Auch wenn das Diebesgut besonders teuer ist, wird unter Umständen ein Strafbefehl verhängt.

Einen Unterschied macht ebenfalls das Alter. „Die Strafmündigkeit beginnt ab 14 Jahren“, erläutert der Rechtsanwalt. Bis zum Alter von 18 Jahren wird das Jugendstrafrecht angewendet, Strafen dürften hier in der Regel milder ausfallen. „Das Jugendstrafrecht ist nicht auf Bestrafung, sondern auf Erziehung ausgelegt“, erklärt der Rechtsanwalt. Zwischen 18 und 21 hängt es von der Reife des Heranwachsenden ab, ob das Jugendstrafrecht angewandt wird. Ab dem 21. Geburtstag gilt das Erwachsenenstrafrecht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: